Politik
Spahn: Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten diese Woche
Montag, 3. August 2020
Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat bekräftigt, dass die Testpflicht auf SARS-CoV-2 für Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Laufe dieser Woche in Kraft treten soll. Einen genauen Termin nannte er heute im ARD-„Morgenmagazin“ aber noch nicht.
„Wir haben erste Entwürfe“, sagte der CDU-Politiker. „Wir wollen das gut abstimmen auch mit den Ländern, da das ja auch vor Ort dann an den Flughäfen zum Beispiel oder an den Bahnhöfen gelebt werden können muss. Und deswegen finde ich es wichtig, es gut zu machen.“
Er betonte, bis dahin gelte für alle Einreisenden aus Risikogebieten die Pflicht zu zwei Wochen Quarantäne. Er verwies zudem darauf, dass sich seit Samstag alle Einreisenden innerhalb von 72 Stunden nach der Ankunft in Deutschland auch ohne Krankheitsanzeichen kostenlos testen lassen können.
Auf die Frage, warum solche Testmöglichkeiten für Reiserückkehrer nicht schon früher geschaffen wurden, verwies Spahn darauf, dass man erst einmal Testkapazitäten habe aufbauen müssen. „Wir haben jetzt 1,2 Millionen Tests, die wir pro Woche schaffen können. Es wird im Moment etwa die Hälfte abgerufen.“
Spahn rechnet mit einer Zunahme der Tests, neben Reiserückkehrern auch etwa von Lehrern und Erziehern: „Wir werden sehen – da bin ich sehr sicher – in den nächsten Wochen, dass deutlich mehr getestet werden wird.“
Der Minister appellierte vor allem an das Verantwortungsbewusstsein der Menschen, die jetzt ihren Urlaub machen. Hygiene und Abstandsregeln müssten eingehalten werden. Er rief dazu auf, die neuen Testmöglichkeiten zu nutzen. „Wer von einer Reise zurückkommt, sollte sich testen lassen - freiwillig und kostenlos.“
Der Deutsche Hausärzteverband warnte vor erheblichem Aufwand bei der Umsetzung, wenn nun viele Reiserückkehrer mit einer 72-Stunden-Frist für Tests in die Praxen kommen. Im günstigsten Falle kriege ein Arzt Patienten noch irgendwo unter, sagte der Vorsitzende Ulrich Weigeldt.
„Dann heißt es Schutzausrüstung anziehen, Abstrich nehmen und Aufklärungsgespräch über Hygienemaßnahmen, Validität der Tests und deren Konsequenz führen.“ Da wirkten die 15 Euro, die Hausärzte für einen Abstrich bekommen sollen, „wie ein schlechter Scherz“.
Strengere Regeln gelten schon für jene Reiserückkehrer, die in Risikogebieten mit hohen Infektionszahlen waren. Welche Länder das sind, steht auf einer Liste des Robert-Koch-Instituts (RKI), auf die am vergangenen Freitag auch die drei spanischen Regionen Aragón, Katalonien und Navarra kamen.
Aus der EU steht zudem Luxemburg darauf. Wer aus solchen Risikogebieten kommt, muss sich schon direkt für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt melden. Möglich ist auch, ein negatives Testergebnis vorzulegen, das höchstens 48 Stunden alt ist.
SPD-Chefin Saskia Esken forderte angesichts steigender Infektionszahlen eine deutliche Ausweitung der Coronatests in Deutschland. Nötig sei eine Strategie kommen, die es erlaube, durch flächendeckende und zugleich gezielte Tests Infektionen frühzeitig zu identifizieren und damit weitere Ansteckungsrisiken zu verringern, sagte Esken der Rheinischen Post. „Da ist jetzt Verantwortung in Bund, Land und Kommune gefragt und gefordert.“ © kna/dpa/aerzteblatt.de

Aktionismus statt Rationalismus - oder: Claqueure im absurden Theater
Und: Niedergelassene Ärzte und insbesondere Hausärzte werden als direkt unterstellte Angestellte des Staates angesehen - zur freien Verfügung (konsekutiv: Demütigung). Wo bleibt hier der Aufschrei der sogenannten Standesvertreter ? Da hat sogar der Kleintierzuchtverein eine bessere Lobby.
Niedergelassene Ärzte können nicht verpflichtet werden diese Tests durchzuführen. Wer aber glaubt das im vorauseilenden Gehorsam mitmachen zu müssen...bitte sehr. Es geht hier nicht um das geringe Honorar - wie die Funktionäre meinen (wie entlarvend...), es geht hier um das grundlegende Prinzip der freiberuflichen Ärzteschaft. Diese wird seit Jahren planwirtschaftlich degradiert und sukzessive ausgehöhlt. Dieses aktuelle Urlaubs-Test-Dekret in Trump´scher Manier ist ein weiterer Baustein in diese Richtung - und die KVen ud Ärztekammern schauen wieder einmal nur zu....oder: Claqueure.
Die Verantwortung arbeitsschutzrechtlich für die Angestellten trägt der Arbeitgeber - also der Arzt, ebenso die Verantwortung für die chronisch kranken Patienten, die die Praxis besuchen m ü s s e n (!) Sollte sich ein abwehrgeschwächter Patient in der Praxis durch einen Urlaubsrückkehrer infizieren, trägt der Praxisinhaber die Verantwortung. So einfach ist das.
Folglich: Keine Testung von Urlaubsrückkehrern in einer normalen Arztpraxis. Testung ist staatliche Aufgabe via Gesundheitsämter.

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