Medizin
Millionen Menschen sind gesundheitlich bedenklichem nächtlichem Verkehrslärm ausgesetzt
Mittwoch, 19. August 2020
Dessau-Roßlau – In Deutschland sind 10,9 Millionen Menschen nachts einem Verkehrslärm exponiert, der langfristig Gesundheitsstörungen auslösen kann. Tagsüber sind laut einer Studie im Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz (2020: DOI: 10.1007/s00103-020-03178-9) sogar 15,8 Millionen Menschen betroffen.
Die Zahlen stammen aus dem Jahr 2017 aus einer Erhebung, die nach einer Richtlinie der EU (2002/49/EG) alle 5 Jahre wiederholt werden muss. Als Grenze für die nächtliche Lärmbelastung gelten 50 dB, tagsüber sollten die Werte 55 dB nicht überschreiten. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordert inzwischen, dass nachts eine Grenze von 40 bis 45 dB nicht überschritten werden sollte.
Die Schätzungen, die das Bundesumweltamt bereits im Juni veröffentlicht hat, sind deshalb eine Unterschätzung, schreibt Jördis Wothge vom Umweltbundesamt in ihrem Beitrag. Dies gelte auch deshalb, weil die Lärmkartierung nur an Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, an Eisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zugbewegungen jährlich sowie an Flughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen durchgeführt wurde.
Neben dem Verkehrslärm fühlen sich viele Menschen auch durch Nachbarschaftslärm belästigt. Nach dem Straßenverkehrslärm, durch den sich laut einer Studie des Umweltbundesamtes 75 % der Befragten gestört fühlten, wurde Nachbarschaftslärm mit 60 % noch vor Industrie- und Gewerbelärm und Flugverkehrslärm (jeweils 42 %) und Schienenverkehrslärm (35 %) genannt.
Die Lärmbelästigung führt, wie Wothge ausführt, nicht nur zu Schlafstörungen. Der Stress und die damit verbundene Aktivierung des autonomen Nervensystems und des Hormonsystems erhöhe auch das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Lärm könne auch zu kognitiven Beeinträchtigungen führen, die sich vor allem bei Kindern bemerkbar machen. Schulkinder hätten ein schlechteres Lese- und Hörverständnis, wenn sie in lauten Umgebungen aufwachsen und lernen.
Neben Herz-Kreislauf-Erkrankungen kann chronischer Lärm auch psychische Erkrankungen auslösen. So steige das relative Risiko, an einer Depression zu erkranken, mit jedem Anstieg des Dauerschallpegels bei Fluglärm um 15 % und bei Straßenverkehrslärm um 4 %. © rme/aerzteblatt.de

Cryonix am Mittwoch, 19. August 2020, 17:48
Natürlich -wie?
Die Polizei ist ohnehin mit ähnlichem Terror (betrunkene Fußball-Rowdies etc.) überlastet. Und wenn sie dann mal Leute, die sich an keinerlei Regeln halten wollen, notgedrungen mit Körperkraft bändigt, dann hat sie die Vorgesetzten nicht hinter sich, aber den Staatsanwalt vor sich (jüngst in Düsseldorf). Bleibt nur, daß die Bürger solche Fahrer anzeigen, Nummernschilder sind ja dran. Ist Aufwand, und führt nicht unbedingt zu jedem Erfolg. Aber es ist ein Zeichen und wenn so Jemand öfter mal registriert wir, dann kann das auch Wirkung haben.

Gewollte Untätigkeit?
Dass aber die auspufflose Lärmterroristenfraktion in ihren Proletenkarren völlig ungehindert rund um die Uhr ihr Unwesen treibt und fröhlich weiter ausbaut, ist mit nichts mehr entschuldbar. Jeder Tag organisierter Untätigkeit von Bund, Ländern und Kommunen dagegen tätig zu werden, ermutigt täglich mindestens zwei weitere von denen, ihren Auspuff kurzerhand gegen ein illegales Modell zu tauschen, um den Bewohnern mal so richtig Rennstreckenfeeling zu verpassen. Es bleibt ja völlig folgenlos.
Ganz abgesehen davon, dass deren Fahrer durch die von ihnen erzeugte Lärmkulisse beabsichtigt ihre fahrerische Potenz zur Schau stellen wollen, um gleich noch nebenbei zu illegalen Rennen zu provozieren.
Es ist bitter nötig, nach jahrelanger Untätigkeit unmittelbar und sofort mit einer gründlichen Änderung der STVZO dagegen anzugehen. Totalverbot für Klappenaupuff & co. Rückwirkend! Mit Rückrüstverpflichtung bereits erteilter Homologationen innerhalb einer Übergangsfrist.
(1) https://www.gesundheitsstadt-berlin.de/laerm-macht-krank-studie-weist-gefaessschaeden-nach-13754/
(2) https://www.uni-mainz.de/presse/75478.php
(3) https://www.magazin.uni-mainz.de/1182_DEU_HTML.php

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