Ärzteschaft
Engagement der Vertragsärzte wird durch niedrige Test-Vergütungen gebremst
Dienstag, 4. August 2020
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die am vergangen Samstag in Kraft getretene Rechtsverordnung zur Testung auf SARS-CoV-2 kritisiert. Grundsätzlich sei die Verordnung ein guter Ansatz, das freiwillige Engagement der niedergelassenen Ärzte würde aber auf eine harte Probe gestellt, hieß es aus Berlin. So sei die pauschale Vergütung von 15 Euro je Abstrich nicht wirtschaftlich. „Darauf hatten wir die Politik auch immer hingewiesen“, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen.
Zudem gebe es ein Übermaß an Bürokratie. „Die Vielzahl der Formulare und Verwaltungswege erzeugt ungeheure bürokratische Aufwände“, führte Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender, aus. „Die gesamte Abwicklung der Tests für Urlaubsrückkehrer müsste händisch erfolgen. Sowohl in der Arztpraxis als auch in den Kassenärztlichen Vereinigungen“, erläuterte er.
Beide Vorstände appellierten an die Bundesländer, schnell verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen für mögliche Testzentren zu schaffen: „Die Kassenärztlichen Vereinigungen können beim Aufbau von Testzentren unterstützen. Allerdings sind dafür entsprechende Vereinbarungen mit den Ländern erforderlich.“
Das Bundesgesundheitsministerium hatte mit der Rechtsverordnung die Möglichkeit geschaffen, dass sich alle Rückkehrer aus dem Ausland beim Gesundheitsamt, an Teststationen an Flughäfen und Bahnhöfen oder in einer Arztpraxis testen lassen können. Zudem werden mit der Verordnung auch Personengruppen eingeschlossen, die bisher nicht erfasst wurden. Das gilt etwa für Patienten vor einem Aufenthalt in einer Rehabilitationseinrichtung.
Auch dort müssten „vulnerable Personengruppen durch präventive Testungen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besser geschützt werden“, schreibt das Minis-terium in der Verordnung.
„Die steigenden Infektionszahlen in Deutschland sind ein deutliches Warnsignal“, hatte Bundesgesundheitsminster Jens Spahn (CDU) gesagt. Das Virus mache keine Ferien. Deshalb gelte: Wer von einer Reise zurückkomme, solle sich testen lassen – freiwillig und kostenlos. Spahn kündigte für diese Woche noch eine Testpflicht für die Rückkehrer aus Risikogebieten an. © mis/aerzteblatt.de

Wer braucht Vertragsärzte? Das Gesundheitsamt ist zuständig.
Die Seuchenbekämpfung ist originäre Aufgabe des ÖGD. Also sollte der ÖGD auch alle Abstriche durchführen und somit seiner Aufgabe nachkommen. Vertragsärzte haben andere Aufgaben. Und wenn man sie um Unterstützung bittet, weil die Kapazitäten des ÖGD nicht ausreichen, dann ist eine angemessene Honorierung wohl selbstverständlich.
15Euro für einen Abstrich inkl. Auklärung, schriftlichen Befund, Prüfung und Doku, ob der Patient auch tatsächlich innerhalb der letzten 72h im Ausland war, etc. sind eines nicht: Angemessen.
Daher sind die Vertragsärzte bestens beraten, alle Patienten mit dem Wunsch nach einem Abstrich zum Gesundheitsamt zu schicken. Dann muss sich der Arzt auch keine Gedanken um die Formulare - die gibt es nämlich noch gar nicht, um Abrechnungsziffen - die gibt es in der EDV auch noch nicht und um die Art, wie er einen Auslandsaufenthalt rechtssicher prüfen und dokumentieren kann, machen.
Für die engagierten Ärzte, die sich im Ruhestand befinden:
Wenn Sie glauben, dass Sie statt der aktiv niedergelassenen Ärzte in die Bresche springen sollten, dann tun Sie als Volkssturm weder sich noch den aktiven Kollegen einen Gefallen. Sie selbst für sich nicht, weil Sie qua Alter schon zur Risikogruppe gehören. Und den Kollegen nicht, weil Sie mit Ihrem Engagement verhindern, dass Ärzte angemessen für Ihre Arbeit bezahlt werden.

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