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Ärzteschaft

Schwangerschafts­abbrüche: Ärzte und Patientinnen verdienen mehr Schutz

Dienstag, 4. August 2020

/viappy, stock.adobe.com

Berlin – Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, müssen besser vor Abtrei­bungsgegnern geschützt werden. Das hat die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer (BÄK), Heidrun Gitter, heute auf tagesschau24, angemahnt. Hintergrund ist eine seit einem Jahr bei der BÄK geführte öffentliche Liste mit Ärzten und Einrichtungen, die Ab­brüche vornehmen.

Gitter betonte, dass teilweise sogenannte Lebensschützer vor Praxen demonstrierten und gegen betroffene Ärzte und Patientinnen vorgingen. Dabei würden die Ärzte etwas tun, was Frauen in einer Notlage vom Gesetzgeber erlaubt werden solle. Das Verhalten führe auch dazu, dass Frau­en in Notlagen Praxen nicht mehr in Ruhe aufsuchen könnten und der Praxisablauf gestört werde.

Wie viele Fälle es gebe, sei zwar unklar. Aber es reiche schon die Sorge, um abzu­schre­cken, so Gitter. Dabei zeige sich gerade in solchen Fällen, wie wichtig ein vertrauens­volles Arzt-Patienten-Verhältnis sei, um richtig und gut zu handeln. Die Tatsache, dass man dieses bedrohen könne, dürfe nicht sein.

Die BÄK-Vizepräsidentin sieht daher den Gesetzgeber gefragt. Es wäre hilfreich, wenn die Poli­tik ähnlich wie beim Thema Hasskriminalität gesetzlich nachbessern würde, meinte Gitter. Es sollte bestraft werden, wenn Ärzte, die Abbrüche vornehmen, durch Äußerungen im Netz oder auch durch Anwesenheit bedrängt würden.

Appell an Kliniken

Gitter rief erneut dazu auf, dass sich Kollegen, die Abbrüche vornehmen, auf die Liste der BÄK setzen. Dabei hat sie vor allem die Krankenhäuser im Blick. Denn auf der Liste stün­den bisher „relativ wenig Kliniken“, sagte sie. Da würde sie sich noch Nach­besse­rung wün­schen.

Die Kliniken könnten sich auch für die Liste melden und auch ihre Methoden – medika­men­tös oder operativ oder beides – angeben. „Da wären insbesondere kommunale Klini­ken gefragt, sich dort auf die Liste zu setzen“, so Gitter.

Sie wünschte sich aber auch Ver­ständnis für alle, die sich nicht auf die Liste setzen lassen wollen. Es gebe mehr Ärzte, die Frauen in Notlagen helfen, als auf der Liste stehen.

Gitter warb dafür, beim Thema Schwangerschaftsabbruch ein positives Klima zu schaffen. Ein Abbruch sei eine schwere Ent­schei­dung und auch eine schwere emotionale Lage für alle Beteiligten.

Die Liste der BÄK mit Ärzten und Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vor­neh­men, umfasst derzeit etwa 327 Einträge – mit Daten aus allen Bundes­län­dern. Die Zusammenstellung wird monat­lich ergänzt. Ärzte können online beantragen, in die Liste aufgenommen zu werden.

Die BÄK hatte die Liste, die Teil der umstrittenen Reform des Paragrafs 219a des Strafge­setzbuches ist, erstmals im Juli 2019 online gestellt. Sie soll Frauen einen leichteren Zu­gang zu Informationen bieten.

Der Anfang 2019 beschlossene Kompromiss der Großen Koalition zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche sieht vor, dass Ärzte öffentlich machen dürfen, dass sie Ab­brüche vornehmen – weitere Informationen, etwa über angewendete Methoden, sind aber nicht erlaubt. Dazu sollen Ärzte auf der Liste Angaben machen können, ohne dass sie Gefahr laufen, gegen strafrechtliche Vorgaben zu verstoßen. © may/aerzteblatt.de

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