Politik
Verordnungsentwurf: Pflicht zu Coronatests für Risikoeinreisende vorgesehen
Dienstag, 4. August 2020
Berlin – Einreisende aus Coronarisikogebieten sollen verpflichtet werden, entweder einen negativen Nachweis für eine SARS-CoV-2-Infektion vorzulegen oder sich einem entsprechenden Test zu unterziehen. Dies geht aus dem Referentenentwurf einer „Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Zur Begründung heißt es, die weltweite epidemiologische Situation im Hinblick auf Ausbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus entwickle sich derzeit sehr dynamisch. In einigen Staaten der Welt bestehe derzeit ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung vor Ort.
Deshalb bestehe laut BMG die Gefahr, dass insbesondere durch den verstärkten Reiseverkehr im Sommer durch Reisende aus Risikogebieten das Infektionsgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland wieder zunimmt.
Im Verordnungsentwurf heißt es dazu „Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, und sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem ein erhöhtes Infektionsrisiko mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht oder in den letzten 14 Tagen vor Einreise bestand, haben nach ihrer Einreise gegenüber der zuständigen Behörde ein ärztliches Zeugnis nach Maßgabe des Absatzes 2 darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind“.
Personen, die kein ärztliches Zeugnis nach dieser Maßgabe vorlegen, sollen verpflichtet werden, eine ärztliche Untersuchung auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 durchführen zu lassen.
Sofern die Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 nach der Einreise vorgenommen werden muss, soll dies nach Maßgabe der Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 31. Juli 2020 erfolgen. Die Tests wären damit für die zur Inanspruchnahme Verpflichteten kostenfrei.
Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten – dies dürfte noch diese Woche der Fall sein. © aha/aerzteblatt.de

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