Ärzteschaft
Infektionsschutz: Wie der Betrieb in Kitas und Schulen ablaufen sollte
Mittwoch, 5. August 2020
Berlin – Fachgesellschaften und Verbänden aus der Kinder- und Jugendmedizin und der medizinischen Hygiene haben ein Regelwerk zum Infektionsschutz in Kitas und Schulen vorgestellt. Die Autoren greifen darin wichtige praktische Fragen auf und fassen die Antworten tabellarisch zusammen.
Hierzu gehören konkrete Empfehlungen zu den Basisregeln wie Abstandwahrung, Händehygiene und Alltagsmasken sowie zum regelmäßigen Lüften und zur Reinigung und Flächendesinfektion.
Besonders wichtig ist den Autoren, dass Kinder und Jugendliche in den kommenden Monaten trotz der Coronapandemie nach Möglichkeit wieder normal in die Schule oder Kita gehen sollten. Das Regelwerk soll dies möglich machen und den Infektionsschutz gewährleisten.
Öffnung ist ohne Alternative
„Wir sind der festen Überzeugung, dass die Notwendigkeit der Öffnung ohne Alternative ist und diese Herausforderung bestanden werden muss, um das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung, Teilhabe, Förderung und Betreuung zu garantieren“, sagte Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ).
Im Vergleich zu Erwachsenen besteht bei Kindern und Jugendlichen laut den Verbänden – zumindest nach den bisherigen Erkenntnissen – eine geringere Infektionshäufigkeit, eine geringere durchschnittliche Erkrankungsschwere sowie damit einhergehend ein deutlich geringeres Risiko für schwerste, einschließlich tödliche Verläufe. Vieles spreche außerdem dafür, dass Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre das SARS-CoV-2 seltener als Erwachsene auf andere Menschen übertragen.
„Die Wiedereröffnung von Kitas und Schulen hat in keinem der Länder, in denen ein allgemeiner Rückgang der Infektionen in der Allgemeinbevölkerung zu verzeichnen war und in denen grundlegende Präventionsmaßnahmen in der Allgemeinbevölkerung weiter verfolgt wurden, zu einem Anstieg der Infektionszahlen bei Kindern und Jugendlichen geführt“, heißt es in dem Konzept.
Entsprechend sei das Risiko für Lehrer und Betreuungspersonal gering geblieben, sich – trotz angemessener Präventionsmaßnahmen – durch Kontakte im Kita- und Schulbetrieb anzustecken.
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Wichtig sei, dass eine Schule oder Kita schon vor Öffnung ein Hygienekonzept erarbeite und mit den zuständigen Gesundheitsbehörden abspreche. Dieses Einrichungskonzept sollte das Vorgehen bei Einzelfällen von SARS-CoV-2 Infektionen oder Ausbrüchen in der Einrichtung festlegen.
„Auch bei Auftreten von Infektionsclustern soll die Clusterisolierung Vorrang vor Schließungen ganzer Einrichtungen haben“, stellen die Autoren des Regelwerks klar.
Die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) hat das Regelwerk erarbeitet und koordiniert. Beteiligt waren außerdem die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH).
„Die Öffnung – und das Offenhalten – von Schulen und Kindergärten ist ein Kinderrecht. Mit angemessenen und verhältnismäßigen Hygienemaßnahmen kann dies umgesetzt werden, unter Wahrung der Sicherheit von Kindern, Erziehern, Lehrern, Betreuern und den Familien“, betonte Huppertz. © hil/aerzteblatt.de

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