Ärzteschaft
In Bayern vermuten mehr Menschen einen Behandlungsfehler
Donnerstag, 6. August 2020
München – 830 Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) haben sich im vergangenen Jahr an die Kasse gewandt, weil sie einen Behandlungsfehler vermuten. „Das waren 47 Versicherte mehr als im Vorjahr und entspricht einer Steigerung von rund fünf Prozent“, berichtet der Leiter der Krankenkasse in Bayern, Christian Bredl.
Bundesweit sei die Zahl der Meldungen bei der TK im gleichen Zeitraum um zwei Prozent auf 6.361 gestiegen. Innerhalb von fünf Jahren habe sich damit die bei der TK jährlich gemeldeten Verdachtsfälle sowohl in Bayern als auch bundesweit fast verdoppelt, so Bredl.
Er betonte, nicht jeder Verdachtsfall stelle sich tatsächlich als eine falsche Behandlung heraus. „Dennoch ist es wichtig, dass sich Patienten bei Verdacht melden. So können Schwachstellen in der Versorgung erkannt und künftig vermieden werden“, sagte der bayerische TK-Chef.
Bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern wurden im vergangenen Jahr 10.705 Begutachtungsanträge im Zusammenhang mit möglichen ärztlichen Behandlungsfehlern gestellt. Das geht aus der jährlichen Statistik der Bundesärztekammer (BÄK) hervor, die im Juni erschienen ist.
Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen brachten demnach im vergangenen Jahr 6.412 Fälle zu einem Abschluss – in knapp 70 Prozent der untersuchten Verfahren lag kein Behandlungsfehler vor. Die TK unterstützt ein Critical Incident Reporting System (CIRS), das die Patientensicherheit insbesondere in Pandemiezeiten erhöhen soll.
„Es geht um die schnelle Erfassung und Auswertung von kritischen Ereignissen in der Patientenversorgung und neu aufgetretenen Problemen. Es geht aber auch um die Multiplikation gelungener Vorbereitungsstrategien, kreative Lösungen und erfolgreiche Prozessgestaltung in der Krise“, heißt es auf der Website von CIRS Health Care.
Das Berichtssystem ist seit kurzem für alle Nutzergruppen geöffnet, auch für Patienten. Bisher konnten nur Mitarbeitende von Kliniken oder Pflegeheimen dort Eintragungen machen. © hil/aerzteblatt.de

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