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SARS-CoV-2: Medizinische Fachangestellte wollen kostenfrei getestet werden

Mittwoch, 5. August 2020

/picture alliance, Daniel Bockwoldt

Berlin – Medizinische Fachangestellte (MFA) wollen in die nationale Teststrategie aufge­nommen werden. Der Verband medizi­ni­scher Fach­berufe und Medi Geno Deutschland haben sich gemeinsam in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gewendet.

In dem Schreiben betonen die Organisationen, dass die Testcenter oftmals geschlossen worden seien und die Testung von Verdachtsfällen – auch von Reiserückkehrern – viel­fach wieder in den Arztpraxen stattfinden solle.

„Das Infektionsrisiko steigt somit erneut für die MFA“, schreiben Hannelore König, Präsi­dentin des Verbandes medizinischer Fachberufe, und der Vorstandsvorsitzende von Medi Geno, Werner Baumgärtner.

Es sei nicht nachvollziehbar, „warum die MFA, wie auch andere Gesundheitsberufe im niedergelassenen Bereich bei der nationalen Teststrategie SARS-CoV-2 nicht berück­sichtigt“ worden seien.

Zur Verhütung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 sollten MFA, wie auch den Pflege­kräften in Krankenhäuser, ambulanter und stationärer Pflege sowie Einrichtungen für Men­schen mit Behinderungen die Möglichkeit der kostenfreien Tests eingeräumt werden.

Erneuert haben die Ärzte und der MFA-Verband die Forderung nach einem Sonderbonus in der Coronakrise. Im Rahmen der laufenden Diskussion um die Gerechtigkeit bei der Zahlung des Sonder­bo­nus halte man es für „unbedingt angebracht“, dass MFA ebenso berücksichtigt werden.

„Mehr als 400.000 Medizinische Fachangestellte (MFA) haben sich in der Pandemie im ambulanten Gesundheitswesen den Herausforderungen gestellt und damit das Gesund­heitswesen funktionstüchtig und wichtige Versorgungsstrukturen in den Arztpraxen auf­rechterhalten“, begründen König und Baumgärtner.

Die Mitglieder der 26. ordentlichen Bundeshauptversammlung des Verbandes hatte be­reits im Juli in einer Resolution gefordert, dass auch die besonderen Leistungen der MFA in Arztpraxen während der Pandemie mit einem „angemessenen finanziellen Bonus wert­geschätzt“ werden sollte. Dieser sei aus Steuermitteln zu finanzieren. © may/aerzteblatt.de

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