Ärzteschaft
SARS-CoV-2: Medizinische Fachangestellte wollen kostenfrei getestet werden
Mittwoch, 5. August 2020
Berlin – Medizinische Fachangestellte (MFA) wollen in die nationale Teststrategie aufgenommen werden. Der Verband medizinischer Fachberufe und Medi Geno Deutschland haben sich gemeinsam in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gewendet.
In dem Schreiben betonen die Organisationen, dass die Testcenter oftmals geschlossen worden seien und die Testung von Verdachtsfällen – auch von Reiserückkehrern – vielfach wieder in den Arztpraxen stattfinden solle.
„Das Infektionsrisiko steigt somit erneut für die MFA“, schreiben Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe, und der Vorstandsvorsitzende von Medi Geno, Werner Baumgärtner.
Es sei nicht nachvollziehbar, „warum die MFA, wie auch andere Gesundheitsberufe im niedergelassenen Bereich bei der nationalen Teststrategie SARS-CoV-2 nicht berücksichtigt“ worden seien.
Zur Verhütung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 sollten MFA, wie auch den Pflegekräften in Krankenhäuser, ambulanter und stationärer Pflege sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit der kostenfreien Tests eingeräumt werden.
Erneuert haben die Ärzte und der MFA-Verband die Forderung nach einem Sonderbonus in der Coronakrise. Im Rahmen der laufenden Diskussion um die Gerechtigkeit bei der Zahlung des Sonderbonus halte man es für „unbedingt angebracht“, dass MFA ebenso berücksichtigt werden.
„Mehr als 400.000 Medizinische Fachangestellte (MFA) haben sich in der Pandemie im ambulanten Gesundheitswesen den Herausforderungen gestellt und damit das Gesundheitswesen funktionstüchtig und wichtige Versorgungsstrukturen in den Arztpraxen aufrechterhalten“, begründen König und Baumgärtner.
Die Mitglieder der 26. ordentlichen Bundeshauptversammlung des Verbandes hatte bereits im Juli in einer Resolution gefordert, dass auch die besonderen Leistungen der MFA in Arztpraxen während der Pandemie mit einem „angemessenen finanziellen Bonus wertgeschätzt“ werden sollte. Dieser sei aus Steuermitteln zu finanzieren. © may/aerzteblatt.de

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