Politik
Sanktionen geplant: Digitalisierung im Krankenhaus wird zum Kostenfaktor
Donnerstag, 6. August 2020
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat in einem Referentenentwurf ausgeführt, wie die im Konjunkturpaket angekündigten drei Milliarden Euro insbesondere für Investitionen in die digitale Infrastruktur konkret an die Krankenhäuser verteilt werden sollen.
Demnach soll beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein Krankenhauszukunftsfonds in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro eingerichtet werden. Die Krankenhäuser können bei den Bundesländern Mittel aus diesem Fonds für einzelne Projekte beantragen. Welche Krankenhäuser Gelder erhalten, entscheiden die Länder.
In dem Entwurf eines „Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser“, kurz Krankenhauszukunftsgesetz, werden zahlreiche Vorhaben benannt, die mit den Mitteln aus dem Fonds gefördert werden sollen.
Dazu gehören etwa die Einrichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement, teil- oder vollautomatisierte klinische Entscheidungsunterstützungssysteme, ein durchgehend digitales Medikationsmanagement und Konzepte, die zur Abstimmung des Leistungsangebots mehrerer Krankenhäuser mit dem Ziel einer ausgewogenen, Flächendeckung sicherstellenden und Spezialisierung ermöglichenden Angebotsstruktur erforderlich sind.
Kofinanzierung durch die Länder
Gefördert werden soll zudem die Verbesserung der IT- und Cybersicherheit sowie die Anpassung von Notaufnahmen an den Stand der Technik. Mindestens 15 Prozent der beantragten Mittel sollen für Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit verwendet werden. Die Bundesländer können bis zum 31. Dezember 2021 Anträge an das BAS auf Auszahlung von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds stellen.
Sie können die Bundesmittel aus dem Fonds jedoch nur abrufen, wenn die Krankenhausträger und/oder sie selbst eigene Mittel in Höhe von 30 Prozent der Bundesmittel bereitstellen. Wenn die Bundesländer die gesamten drei Milliarden Euro aus dem Fonds abrufen, müssten sie beziehungsweise die Krankenhausträger somit zusätzlich 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.
Krankenhausstrukturfonds wird verlängert
Der Krankenhauszukunftsfonds lehnt sich an den im Jahr 2016 errichteten Krankenhausstrukturfonds an, in dem Bund und Länder Gelder für den Abbau von Überkapazitäten in Höhe von maximal einer Milliarde bereitgestellt hatten.
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde im Jahr 2018 ein zweiter Krankenhausstrukturfonds aufgesetzt, in dem bereits Gelder für die Förderung der IT-Sicherheit zur Verfügung gestellt wurden. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz soll die Laufzeit des zweiten Krankenhausstrukturfonds nun um weitere zwei Jahre bis Ende 2024 erweitert werden.
„Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die prioritär zu bewältigenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie bei den Ländern und den Krankenhausträgern erhebliche Kapazitäten gebunden haben und noch weiterhin binden, sodass die erforderlichen Vorarbeiten für die Stellung von Anträgen auf Förderung strukturverbessernder Vorhaben zurückgestellt werden mussten“, heißt es zur Erklärung in dem Gesetzentwurf.
Außerdem stelle auch die Umsetzung des Zukunftsprogramms Krankenhäuser erhebliche Anforderungen an die Länder und an die Krankenhausträger. „Bei Beibehaltung einer weitgehenden Parallelität der Laufzeiten beider Instrumente wäre daher nicht auszuschließen, dass nicht alle Länder in der Lage wären, die ihnen zustehenden Mittel des Krankenhausstrukturfonds bis Ende 2022 auszuschöpfen“, schreibt das BMG. „Der Krankenhausstrukturfonds würde hierdurch aber eine wesentliche Zwecksetzung verfehlen.“
Bis zu zwei Prozent Abschlag
Die Verwendung der Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds sollen evaluiert werden. So soll das BMG eine begleitende Auswertung in Auftrag geben, aus der sich ergibt, inwieweit die Förderung mittelbar oder unmittelbar zu einer Verbesserung des digitalen Reifegrads der Krankenhäuser geführt hat.
Im Rahmen dieser Auswertung sei der digitale Reifegrad der Krankenhäuser jeweils zum 30. Juni 2021 und zum 30. Juni 2023 unter Zugrundelegung anerkannter Reifegradmodelle festzustellen, heißt es in dem Gesetzentwurf.
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Darin enthalten ist auch eine Sanktion für Krankenhäuser, die bis zum Jahr 2025 die mit dem Zukunftsfonds förderfähigen digitalen Dienste nicht eingeführt haben.
So sollen Krankenhäuser und Krankenkassen für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 einen Abschlag in Höhe von bis zu zwei Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall vereinbaren, sofern ein Krankenhaus keine der entsprechenden digitalen Dienste bereitstellt. Dabei soll sich die konkrete Höhe des Abschlags nach der Anzahl der grundsätzlich bereitgestellten Dienste und deren tatsächlicher Nutzungsquote richten.
Zu wenig Investitionen in die Digitalisierung
Das BMG weist in dem Gesetzentwurf darauf hin, dass die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen im Krankenhausbereich eigentlich Aufgabe der Länder sei. „In den vergangenen Jahren ist jedoch das Gesamtvolumen der Mittel der Länder für Krankenhausinvestitionen bei unterschiedlicher Entwicklung in den einzelnen Ländern nominal und preisbereinigt zurückgegangen“, heißt es.
„Die Lücke, die durch fehlende Investitionen der Länder entstanden ist, wird in erheblichem Umfang aus Eigenmitteln der Krankenhäuser geschlossen, wozu auch eine Querfinanzierung aus Betriebsmitteln gehört.“ Insbesondere Investitionen in Digitalisierung und eine moderne technische Ausstattung der Krankenhäuser seien in den letzten Jahren nicht in ausreichendem Maße erfolgt. © fos/aerzteblatt.de

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