Vermischtes
COVID-19: Lehrerin muss nicht unterrichten, Land legt Rechtsmittel ein
Freitag, 7. August 2020
Kiel – Schleswig-Holsteins Bildungsministerium hat nach eigenen Angaben Rechtsmittel gegen einen Gerichtsbeschluss eingelegt, demzufolge eine lungenkranke Lehrerin wegen der Coronarisiken vorerst nicht direkt Schüler unterrichten muss.
Bildungsministerin Karin Prien (CDU) sagte heute, „es handelt sich um einen vorläufigen Zwischenbeschluss in einem Eilverfahren, in dem das Land noch nicht gehört wurde“. „Es ist also noch nicht einmal im Eilverfahren eine abschließende Entscheidung getroffen worden.“
Das Verwaltungsgericht in Schleswig hatte gestern dem Bildungsministerium untersagt, die Lehrerin aus dem Kreis Segeberg bis zu einer endgültigen Entscheidung wie geplant einzusetzen. Am Montag beginnt in Schleswig-Holstein das neue Schuljahr.
Nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sind etwa 20 ähnliche Klagen beim Verwaltungsgericht sowie bei Arbeitsgerichten anhängig. Der jetzt gefasste Beschluss sei die erste Gerichtsentscheidung hierzu in dem Bundesland.
Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Astrid Henke, forderte Bildungsministerin Prien auf, angesichts der Gerichtsentscheidung „von ihrer bisherigen hartherzigen Linie“ abzurücken.
Prien hatte darauf verwiesen, dass Lehrer wegen der geringen Infektionszahlen in Schleswig-Holstein kein größeres Risiko in der Schule hätten als andere Berufsgruppen.
Rund 1.600 Lehrer haben bislang in Schleswig-Holstein Atteste vorgelegt, dass sie zu Coronatrisikogruppen gehören und deshalb derzeit nicht direkt Schüler unterrichten könnten. Der betriebsärztliche Dienst hat nach den bisher bekannten Zahlen 780 Fälle geprüft und lediglich 32 Unterrichtsbefreiungen ausgesprochen. © dpa/aerzteblatt.de

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