Ärzteschaft
Große Resonanz auf Strukturfonds der KV Nordrhein
Freitag, 7. August 2020
Düsseldorf – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat eine positive Zwischenbilanz zur Wirksamkeit des Strukturfonds gezogen. Demnach erhielten im ersten Halbjahr 2020 mehr als 60 Fördermaßnahmen für die ambulante Versorgung Finanzmitteln aus dem Fonds. Von der KV Nordrhein wurden im Zeitraum Januar bis Juni dieses Jahres Fördermittel in Höhe von mehr als 2,6 Millionen Euro bewilligt und ausgezahlt.
Dazu zählten unter anderem Investitionskostenzuschüsse für Praxisgründungen, Förderungen von Quereinstiegen in die Allgemeinmedizin sowie auch von Famulaturen, welche sich speziell an angehende Ärzte im Rheinland richtet. Seit dem Start des Strukturfonds Ende 2018 hat die KV schon über 150 Anträge positiv beschieden.
„Ich freue mich über die große Resonanz und rege Inanspruchnahme unseres Förderprogramms“, sagte Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Mit unserem Strukturfonds verbessern wir die ambulante Versorgung zielgerichtet an den richtigen Stellen und in den Regionen, in denen die Förderung am nötigsten ist“.
Der KV zufolge ist ein erheblicher Teil der Hilfen in den vergangenen sechs Monaten in die ambulante Versorgung des Kreises Kleve und des Rhein-Sieg Kreises geflossen.
In Summe wurden allein in den Bereichen Kleve, Geldern und Goch Mittel in Höhe von mehr als 250.000 Euro etwa für Praxis-Neugründungen oder Übernahmen hausärztlicher Praxen sowie für Hospitationen und Famulaturen angehender Mediziner in Hausarztpraxen bewilligt.
Aber auch in den Kreisen Viersen und Heinsberg sowie in der im Rhein-Kreis Neuss gelegenen Stadt Kaarst haben angehende und bereits fertig ausgebildete Ärzte von der Förderung profitiert. © hil/sb/aerzteblatt.de

Der Strom kommt aus der Dose
Das Gesetz ermöglichte zu diesem Zeitpunkt, bis zu 0,1 Prozent der Gesamtvergütung in einen gesonderten Fonds zu überführen. Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) wurde die Möglichkeit geschaffen, bis zu 0,2 Prozent für diesen Strukturfonds bereitzustellen.
Anschließend sind die Krankenkassen verpflichtet, den gleichen Betrag zusätzlich in den Fonds einzuzahlen, wobei über die Verwendung der Mittel ausschließlich die KV entscheidet...“
https://www.kvno.de/10praxis/20niederlass/21strukturfonds/
Rechte Tasche, linke Tasche nennt man das, die Niedergelassenen diesen Abgreif-Topf aus ihrer eigenen Gesamtvergütung bezahlen zu lassen. Einfach nur lächerlich, dieses KV-System deutscher Mach-Art...

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.