Ärzteschaft
Vertragsärzte müssen bei längerer Arbeitsunfähigkeit stufenweise Wiedereingliederung prüfen
Montag, 10. August 2020
Berlin – Niedergelassene Ärzte müssen ab sofort die Möglichkeiten für eine stufenweise Wiedereingliederung bei Patienten prüfen, die sechs Wochen oder länger krank geschrieben sind. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Die Regelung geht auf das Terminservice- und Versorgungsgesetz zurück.
Mithilfe der stufenweisen Wiedereingliederung – auch „Hamburger Modell“ – genannt – sollen sich Beschäftigte schrittweise an ihr früheres Arbeitsleben gewöhnen. Dabei wird individuell geprüft und festgelegt, welche Steigerung der Arbeitszeit und Zunahme der Arbeitsbelastung möglich sind. Dies wird in einem Wiedereingliederungsplan festgehalten.
„Eine stufenweise Wiedereingliederung darf nur erfolgen, wenn der körperliche, geistige und seelische Gesundheitszustand des Patienten dies zulassen“, erinnert die KBV. Eine stufenweise Wiedereingliederung dürfe die Genesung nicht gefährden. Außerdem dürfe sie nicht gegen den Willen des Patienten erfolgen.
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Kommt eine stufenweise Wiedereingliederung infrage, kreuzen Ärzte das Feld „Stufenweise Wiedereingliederung“ auf der AU-Bescheinigung an. Mit Einverständnis des Versicherten und nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber erstellen sie dann den Wiedereingliederungsplan auf dem Formular 20, informiert die KBV. © hil/aerzteblatt.de

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