Vermischtes
Expertengremium für genauere Erfassung der Mortalität
Mittwoch, 12. August 2020
Berlin – Das Sterblichkeitsgeschehen wird in Deutschland nur unzureichend erfasst. Das kritisiert der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) und empfiehlt ein bundesweites Mortalitätsregister.
In einem Beitrag in der RatSWD Working Paperreihe „Sterblichkeit in Deutschland muss besser und schneller erfasst werden. Lehren aus der COVID-19-Pandemie“ bezeichnen die Autoren vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung drei Defizite als besonders schwerwiegend.
Zum einen seien die Informationsflüsse von lokalen Gesundheitsämtern und Meldeeinrichtungen zum Robert Koch-Institut, den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder oder anderen zentralen Einrichtungen immer noch zu lang.
Zudem gebe es keine zentrale Erfassung von aussagekräftigen Mortalitätsdaten und drittens fehle der wissenschaftlichen Forschung und Öffentlichkeit ein Zugang zu aussagekräftigen Mortalitätsdaten.
„Aktuell werden zum Teil noch Informationen per Fax verschickt; auch die Todesursachenerfassung erfolgt grundsätzlich über handschriftlich ausgefüllte Totenscheine“, schreiben die Autoren darin. Dabei gebe sowohl zwischen wie auch innerhalb der Bundesländer Unterschiede in der Effizienz der Meldesysteme.
„Auch bei strikter Beachtung der gesetzlichen Fristen kann es mehrere Tage dauern, bis ein einschlägiger Todesfall dem Robert Koch-Institut gemeldet wird“, so die Autoren.
Eine Folge der Verzögerungen sei, dass selbst öffentlich-rechtliche Medien sich bezüglich der Fallzahlen und Sterbefälle oft auf nichtstaatliche Quellen wie die Johns-Hopkins-Universität stützten, weil diese schneller Informationen über das Krankheitsgeschehen generierten und damit trotz vieler Qualitätsmängel ein besseres Lagebild erlaubten.
„Angesichts der großen wirtschaftlichen Folgen vieler Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind Informationsverluste durch unnötig langsame Datenflüsse ein großes Manko“, kritisieren die Autoren des Papers.
Der RatSWD empfiehlt den Aufbau eines zentralen Mortalitätsregisters nach eigenen Angaben bereits seit Jahren.
„Zur Erforschung seltener Krankheiten, zur besseren Erfassung nicht-natürlicher Todesursachen und der Erhaltung und Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung wie auch der sozialen Sicherung der gesamten Bevölkerung haben Mortalitätsregister eine hohe Relevanz“, hieß es aus dem Rat.
Ein solches bundesweites Register sollte Daten zum allgemeinen Sterblichkeitsgeschehen inklusive Todesursachenerfassung liefern. © hil/aerzteblatt.de

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