Politik
DKG: Normalbelegung im Krankenhaus wird weiterhin nicht möglich sein
Freitag, 14. August 2020
Berlin – Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, hat darauf hingewiesen, dass die Krankenhäuser die Auslastung, die sie vor der Coronapandemie hatten, auf absehbare Zeit nicht wieder erreichen werden.
„Die Pandemie und vor allem die krankenhausspezifischen Vorhaltungen und Lasten hören in diesem Jahr und wahrscheinlich auch im nächsten Jahr nicht auf“, sagte er dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ).
„Die Normalbelegung von Krankenhäusern wird weiterhin nicht möglich sein. Mehrbettzimmer können nicht entsprechend belegt werden. Die Krankenhäuser müssen Freihaltequoten einhalten und so weiter. Erlösausfälle und Mehrkosten halten damit an.“
Baum forderte die Bundesregierung deshalb auf, zügig eine Anschlussfinanzierung für die Ende September auslaufenden Hilfsmaßnahmen für die Krankenhäuser zu finden.
Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz hat die Bundesregierung eine finanzielle Unterstützung für die Krankenhäuser auf den Weg gebracht, mit der die Erlösausfälle durch verschobene Operationen kompensiert werden sollten.
Krankenhäuser verlassen sich auf die Politik
„Neben der Weitergeltung von Ausgleichszahlungen oder der Einführung eines Pandemiezuschlages auf alle Fallpauschalen wäre ein Ganzjahresbudgetausgleich gegenüber den Werten des Vorjahrs eine Lösung zur besseren wirtschaftlichen Absicherung der Krankenhäuser“, schlug Baum vor.
„Die Krankenhäuser verlassen sich weiter auf das Versprechen der Politik, dass die coronabedingten Kosten ausgeglichen werden und die Krankenhäuser coronabedingt nicht in wirtschaftliche Nöte geraten.“
Auch der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Klinikverbunds Hessen, Achim Neyer, geht von veränderten Bedingungen für die Krankenhäuser aus. „Wir werden auf absehbare Zeit nicht annähernd so viele Patienten behandeln können wie vor der Krise“, erklärte er. Notwendige Sicherheits- und Hygienemaßnahmen für Patienten und Personal schränkten die Behandlungskapazität weiterhin ein.
„Deshalb brauchen die Krankenhäuser jetzt ein langfristiges Finanzierungskonzept“, so Neyer. Auch wenn die Krise als Ausnahmesituation dabei nicht der Maßstab sei, könnten und müssten die Erfahrungen daraus für die Zukunft genutzt werden.
Fehlanreize durch den Ordnungsrahmen
Auch der Präsident des Verbands der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Josef Düllings, hält die aktuelle Krisenfinanzierung als Blaupause für eine Reform der Krankenhausvergütung für ungeeignet. „Das DRG-System ist grundsätzlich leistungsgerecht und steuert die Ressourcen dorthin, wo sie medizinisch gebraucht werden“, sagte er dem DÄ. Fehlanreize entständen durch den Ordnungsrahmen.
„Die Krankenhäuser haben ein Fixkostenproblem“, betonte Düllings. Der größte Brocken sei dabei die fehlende Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer mit rund vier Prozent vom Umsatz, gefolgt von Rückzahlungen, die die Krankenhäuser an die Krankenkassen leisten müssten, nachdem der Medizinische Dienst zum Beispiel eine Fehlbelegung konstatiert habe.
Krankenhausfinanzierung in der Coronapandemie: Es bleiben Unsicherheiten
Ein Rettungsschirm sollte den Krankenhäusern wirtschaftlich den Rücken freihalten. Nun wird nachgerechnet: War die Hilfe ausreichend? Die Antwort variiert von Haus zu Haus. Eine weitere Frage wird derweil zunehmend lauter gestellt: Wie geht es nach dem Ende des Rettungsschirms weiter? März 2020: Die Krankenhäuser verschieben auf Wunsch der Bundesregierung planbare Operationen, um Kapazitäten für [...]
Diese komme aber nur zustande, weil die Krankenhäuser Patienten nicht in den ambulanten Bereich entlassen könnten, weil es dort keine Anschlussversorgung gebe. Solche ungerechtfertigten Rückzahlungen machten drei Prozent vom Umsatz aus.
Hinzu kämen eine Unterfinanzierung der Tarifsteigerungen im Landesbasisfallwert von jährlich mindestens einem Prozent des Umsatzes, die Unterfinanzierung der ambulanten Notfallversorgung mit etwa einem Prozent und die zu geringe Fixkostendeckung über die Fallpauschalen für die Grundversorger mit ebenfalls mindestens einem Prozent vom Umsatz.
„An diesen Stellen brauchen wir Lösungen, die die Situation entschärfen, zum Beispiel die Zuständigkeit und kostendeckende Vergütung der Krankenhäuser für die ambulante Notfallversorgung sowie zum Beispiel Kurzzeitpflege im Krankenhaus, die teilweise ja auch bereits umgesetzt wird“, so Düllings. Der Problemkern der Krankenhausversorgung in Deutschland sei allerdings die fehlende Fantasie der Länder in der Investitionsfinanzierung. © fos/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

