Politik
COVID-19: Entscheidung über Triage bleibt vorerst Ärzten überlassen
Freitag, 14. August 2020
Karlsruhe – Es ist für viele in der Coronapandemie ein Horrorszenario, wenn Ärzte bei Behandlungsengpässen Patienten aufgeben müssen. Staatliche Vorgaben für die Entscheidung zwischen Leben und Tod wird es vorerst aber nicht geben.
Einen Eilantrag mehrerer Kläger mit Behinderungen und Vorerkrankungen wies das Bundesverfassungsgericht (BVErfG) ab, wie heute in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Sie wollten damit die verbindliche Regelung der Triage erzwingen. Ihre Verfassungsbeschwerde ist aber weiter anhängig (Az. 1 BvR 1541/20).
Sollten sich sehr viele Menschen gleichzeitig anstecken, droht die Gefahr, dass es nicht für alle Schwerkranken Platz auf der Intensivstation gibt. Zum Beispiel könnten Beatmungsgeräte knapp werden. Ärzte müssten dann entscheiden, wen sie retten und wen nicht. In Italien und Spanien hat es solche Szenen schon gegeben.
Deutschland ist bisher verschont geblieben. Für den Fall, dass es doch einmal so weit kommen sollte, haben mehrere medizinische Fachgesellschaften gemeinsam Empfehlungen erarbeitet. Entscheidendes Kriterium soll danach sein, welcher Patient die größeren Überlebenschancen hat. Eine Einstufung nach Alter, Vorerkrankungen oder Behinderungen soll es ausdrücklich nicht geben dürfen.
Die neun Kläger befürchten, im Ernstfall trotzdem auf der Strecke zu bleiben. Statistisch gesehen hätten sie die schlechteren Aussichten zu überleben. Mit ihrer Verfassungsklage wollen sie erreichen, dass der Gesetzgeber die Entscheidungskriterien vorgibt. Regelungen für die Zwischenzeit sollten von einem Gremium kommen, in dem auch behinderte Menschen vertreten sind. Dessen Einsetzung wollten die Kläger mit dem Eilantrag erzwingen.
Die Richter lassen sich aber nicht treiben. Die Verfassungsbeschwerde werfe schwierige Fragen auf, die nicht auf die Schnelle beantwortet werden könnten, teilte das Gericht mit. Große Eile sei auch nicht geboten: Die Verbreitung der Krankheit und die Auslastung der Intensivstationen lasse es im Moment nicht wahrscheinlich erscheinen, dass eine Triage-Situation eintrete. Der Beschluss stammt von Mitte Juli - seither ist die Zahl der Infizierten wieder gestiegen.
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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich gegen staatliche Vorgaben ausgesprochen. „Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zu diesen medizinethischen Fragen besteht nicht“, antwortete sein Ministerium im April den Grünen im Bundestag und verwies auf die Leitlinie der Fachgesellschaften und eine Empfehlung des Deutschen Ethikrats.
Allerdings unterstützen auch die Autoren der Leitlinie die Forderung der Kläger nach einer gesetzlichen Grundlage. Die Rechtsunsicherheit sei für die Ärzteschaft eine unzumutbare Belastung, heißt es in einer kürzlich veröffentlichten Mitteilung der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI).
Der Kläger-Anwalt Oliver Tolmein erklärte, das Gericht habe „deutlich gemacht, dass es die weitreichende Bedeutung dieser Fragen sieht“. Der Gesetzgeber dürfe sich „nicht einfach wegducken und darauf setzen, dass die betroffenen Menschen mit Behinderungen und die Entscheidungszwängen unterliegenden medizinischen Behandlungsteams diese Konflikte untereinander austragen“. © dpa/aerzteblatt.de

An Practicus (es sind neue Antibiotika kurz vor der Zulassung!)

NONSENS - und das DÄB beteiligt sich auch noch daran!"
b) während der gesamten Corona-Zeit gab es in Deutschland wohl keinen einzigen tag, an dem es an Intensivbetten gemangelt hat - weit gefehlt, wir hatten sogar Intensivbetten für Patienten aus anderen Ländern angeboten.
c) daß die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) überhaupt den Begriff der TRIAGE ins Spiel gebracht hat, ist hahnebüchener Quatsch. Er verursacht nichts weiter als Ängste bei sogenannten Risikopatienten,.
d) aus (c) folgert, daß es sich nicht um Logik handelt, sondern um Panik. Umso erfreulicher ist, daß wenigstens die verfassungsrichter einen kühlen Kopf und den Durchblick behalten haben.
e) Das Bundesverfassungsreicht hat schon etliche Gesetze und Paragrafen, wie den § 218 und den § 175 StGB, wegen deren fragwürdiger Verfassungsübereinstimmung kassiert. Hier aber wäre ein gesetz nicht kassiert worden, soindern im Gegenteil, es sollte ein Gesetz verabschiedet werden zum besonderen Schutz von Menschen, die in eine Risikokategorie fallen.
Genau das allerdings wäre der Zwang zu einer Triage gewesen!
Nicht mehr die medizinische Indikation für eine Behandlung, sondern die Existenz einer Bescheinigung über eine Behinderung oder Erkrankung sollen entscheiden über die Reihenfolge medizinischer Behandlungen?
f) es ist vollkommen ausreichend und beruhigend, daß es den §323c StGB gibt, der die Unterlassung von medizinischer Hilfeleistung unter Strafe stellt.

Wer da Sprecher ist
Der Direktor des RKI verkündet doch nur, was seine Fachleute gemeinsam erarbeiten. Und ein Tierarzt hat eine vergleichbare Grundausbildung in Physiologie, Pharmakologie, Hygiene und Epidemiologie wie ein Humanmediziner.
Übrigens: Antibiotica werden zu 95% zu Dumpingpreisen in China hergestellt - die Pharmaindustrie hat da nichts mehr davon, höchstens die Großhändler. Neue Humanantibiotica weden durch die Bedingungen einer Zulassung so teuer, dass sich die Produktion nur bei Preisen lohnt, die niemand zu zahlen bereit ist.

Liebe Ärzte wacht auf!!! RKI wird von einem Tierarzt geleitet!!!

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