Ärzteschaft
Fördervolumen für Krankenhäuser passt nicht zu ambitionierten Vorhaben
Mittwoch, 19. August 2020
Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die geplante Förderung der Digitalisierung im stationären Bereich grundsätzlich begrüßt, erachtet allerdings eine Aufstockung der Mittel aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für notwendig.
Anfang August hatte das Bundesgesundheitsministerium in dem Gesetzentwurf die Einrichtung eines Krankenhauszukunftsfonds angekündigt, aus dem Krankenhäuser Fördergelder für die Einrichtung neuer IT-Systeme erhalten können.
Neben dem Ausbau der Digitalisierung der Krankenhäuser sieht der Entwurf aber auch vor, dass mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln Notfallkapazitäten räumlich ausgebaut und digital optimiert werden sollen.
In ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf eines Krankenhauszukunftsgesetzes weist die BÄK darauf hin, dass das derzeit vorgesehene Finanzvolumen von drei Milliarden Euro aufgrund der Vielzahl der angepeilten Ziele nicht ausreichend ist.
„Das Gesetz geht in die richtige Richtung. Es wird aber nur dann seinem Namen gerecht, wenn es nicht bei einem einmaligen Sonderprogramm bleibt“, sagte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt. Die Fördermittel des Bundes müssten von drei Milliarden Euro auf fünf Milliarden Euro aufgestockt werden.
Die Summe sei notwendig, wenn – wie bisher vorgesehen – eine Integration der Förderanliegen zum Ausbau der Notfallversorgung ebenfalls Bestandteil des Zukunftsprogramms Krankenhäuser werden soll, schreibt die BÄK in ihrer Stellungnahme. Zudem solle von Anfang an eine Quotierung der für die Notfallversorgung sowie die Digitalisierung zu verwendenden Fördermittel vorgesehen werden.
Die BÄK weist zudem darauf hin, dass der Gesetzentwurf den mit den Aufgabenstellungen verbundenen personellen Bedarf kaum berücksichtigt. Dieser werde aber sowohl in der Notfallversorgung als auch in der Digitalisierung einen erheblichen Teil der Kosten ausmachen, wenn die geplanten Investitionen nachhaltig wirken sollten.
„Die Zahl der zur Verfügung stehenden Notfallmediziner wie auch insbesondere der IT-Experten für Kliniken ist begrenzt“, betont die Bundesärztekammer. „Die geplante Erhöhung des Digitalisierungsgrades muss diesen Personalbedarf in ausreichendem Maß berücksichtigen. Anderenfalls würde es wieder zu Quersubventionierungen innerhalb des Krankenhauses mit den bekannten Folgen für die Patientenversorgung kommen.“
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesländer das Geld des Bundes nur abrufen können, wenn sie beziehungsweise die Krankenhausträger 30 Prozent der Mittel kofinanzieren. „Die vorgesehene Finanzierungsbeteiligung der Länder ist sachgerecht“, betont die BÄK. Dass sich die Krankenhausträger an der Finanzierung beteiligen, lehnt sie jedoch ab.
„Schon jetzt ist absehbar, dass es als Folge der Pandemie und des Lockdowns zu erheblichen Steuerausfällen kommen werde“, schreibt die BÄK. „So werden viele Klinken nicht die notwendige Kofinanzierung für eine mögliche Teilnahme an dem neuen Förderprogramm aufbringen können.“
Als kontraproduktiv bezeichnet die BÄK die vorgesehenen Strafzahlungen, die Krankenhäuser leisten sollen, wenn sie einen bestimmten, noch festzulegenden Digitalisierungsgrad nicht erreicht haben. Eine solche Regelung sei ebenso abzulehnen wie die in dem Gesetzentwurf angelegte Kürzung von Bettenkapazitäten, zum Beispiel bei Änderungen der Zimmerinfrastruktur.
Der Gesetzentwurf könne, bei Berücksichtigung der benannten Korrekturen, dazu beitragen, die Zukunftsfähigkeit der Kliniken in bestimmten Bereichen zu verbessern, betont die BÄK.
„Insgesamt steht allerdings unabhängig von diesem Gesetzesentwurf das eigentliche Zukunftsprogramm für die Krankenhäuser noch aus“, betonte BÄK-Präsident Reinhardt.
Notwendig sei nach wie vor eine umfassende und bedarfsgerechte Reform der Finanzierung der stationären Versorgung, eine zukunftsorientierte Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierung der Kliniken unter Berücksichtigung der Vorhaltekosten sowie eine aktive Krankenhausplanung. © fos/EB/aerzteblatt.de

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