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Ärzteschaft

Fördervolumen für Krankenhäuser passt nicht zu ambitionierten Vorhaben

Mittwoch, 19. August 2020

/studio v-zwoelf, stock.adobe.com

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die geplante Förderung der Digitalisierung im stationären Bereich grundsätzlich begrüßt, erachtet allerdings eine Aufstockung der Mittel aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für notwendig.

Anfang August hatte das Bundesgesundheitsministerium in dem Gesetzentwurf die Ein­richtung eines Krankenhauszukunftsfonds angekündigt, aus dem Krankenhäuser Förder­gelder für die Einrichtung neuer IT-Systeme erhalten können.

Neben dem Ausbau der Digitalisierung der Krankenhäuser sieht der Entwurf aber auch vor, dass mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln Notfallkapazitäten räum­lich ausge­baut und digital optimiert werden sollen.

In ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf eines Krankenhauszukunftsgesetzes weist die BÄK darauf hin, dass das derzeit vorgesehene Finanzvolumen von drei Milliarden Euro aufgrund der Vielzahl der angepeilten Ziele nicht ausreichend ist.

„Das Gesetz geht in die richtige Richtung. Es wird aber nur dann seinem Namen gerecht, wenn es nicht bei einem einmaligen Sonderprogramm bleibt“, sagte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt. Die Fördermittel des Bundes müssten von drei Milliarden Euro auf fünf Milliar­den Euro aufgestockt werden.

Die Summe sei notwendig, wenn – wie bisher vorgesehen – eine Integration der Förder­anliegen zum Ausbau der Not­fallversorgung ebenfalls Bestandteil des Zukunftspro­gramms Krankenhäuser werden soll, schreibt die BÄK in ihrer Stellungnahme. Zudem solle von Anfang an eine Quotierung der für die Notfallversorgung sowie die Digitalisie­rung zu verwen­den­den Fördermittel vorgesehen werden.

Die BÄK weist zudem darauf hin, dass der Gesetzentwurf den mit den Aufgabenstellun­gen ver­bundenen personellen Be­darf kaum berücksichtigt. Dieser werde aber sowohl in der Not­fallversorgung als auch in der Digitalisierung einen erheblichen Teil der Kosten ausma­chen, wenn die geplanten Investitionen nachhaltig wirken sollten.

„Die Zahl der zur Verfügung stehenden Notfallmediziner wie auch insbesondere der IT-Experten für Kliniken ist begrenzt“, betont die Bundesärztekammer. „Die geplante Erhö­hung des Digitalisierungsgrades muss diesen Personalbedarf in ausreichendem Maß be­rücksichtigen. Anderenfalls würde es wieder zu Quersubventionierungen innerhalb des Krankenhauses mit den bekannten Folgen für die Patientenversorgung kommen.“

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesländer das Geld des Bundes nur abrufen können, wenn sie beziehungsweise die Krankenhausträger 30 Prozent der Mittel kofinan­zieren. „Die vorgesehene Finanzierungsbeteiligung der Länder ist sachgerecht“, betont die BÄK. Dass sich die Krankenhausträger an der Finanzierung beteiligen, lehnt sie je­doch ab.

„Schon jetzt ist absehbar, dass es als Folge der Pandemie und des Lockdowns zu erhebli­chen Steuerausfällen kommen werde“, schreibt die BÄK. „So werden viele Klinken nicht die notwendige Kofinanzierung für eine mögliche Teilnahme an dem neuen Förderpro­gramm aufbringen können.“

Als kontraproduktiv bezeichnet die BÄK die vorgesehenen Strafzahlungen, die Kranken­häuser leisten sollen, wenn sie einen bestimmten, noch festzulegenden Digitalisierungs­grad nicht erreicht haben. Eine solche Regelung sei ebenso abzulehnen wie die in dem Gesetzentwurf angelegte Kürzung von Bettenkapazitäten, zum Beispiel bei Änderungen der Zimmerinfrastruktur.

Der Gesetzentwurf könne, bei Berücksichtigung der benannten Korrekturen, dazu beitra­gen, die Zukunftsfähigkeit der Kliniken in bestimmten Bereichen zu verbessern, betont die BÄK.

„Insgesamt steht allerdings unabhängig von diesem Gesetzesentwurf das eigentliche Zukunftsprogramm für die Krankenhäuser noch aus“, betonte BÄK-Präsident Reinhardt.

Notwendig sei nach wie vor eine umfassende und bedarfsgerechte Reform der Finanzie­rung der stationären Versorgung, eine zukunftsorientierte Betriebsmittel- und Investiti­onsfinanzierung der Kliniken unter Berücksichtigung der Vorhaltekosten sowie eine akti­ve Krankenhausplanung. © fos/EB/aerzteblatt.de

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