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Politik

Leitlinie für Schwangerschafts­abbrüche geplant

Mittwoch, 19. August 2020

/dpa

Berlin – Für Schwangerschaftsabbrüche soll es künftig eine Leitlinie geben. Auf die Be­ratung von betroffenen Frauen wird ein ver­stärktes Augenmerk gelegt. Das sieht ein Kon­zept vor, das Bundesärzte­kamm­er (BÄK) und Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemeinsam erarbeitet haben. Das Papier liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.

Es sei wichtig, dass Frauen in einer solch schwierigen Lage sicher sein könnten, dass sie mit guter fachlicher Qualität medizi­nisch begleitet werden, hatte Bundesgesundheits­mi­nister Jens Spahn (CDU) kürzlich zu dem Papier erklärt.

Das Konzept geht auf Pläne zur Reform des Paragrafen 219a zurück, mit dem die Infor­ma­tionen über Schwangerschaftsabbrüche verbessert werden sollten. Das Gesetz ist seit dem 29. März 2019 in Kraft. In diesem Zusammenhang hatte die Bundesregierung auch den Beschluss ge­fasst, Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Fortentwicklung der Quali­fizierung von Ärz­ten beitragen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Ursprünglich war bereits in einem Eckpunktepapier des Mi­nisteriums vorgesehen gewe­sen, die Qualifizierung von Ärzten zu Methoden des Schwangerschafts­abbruchs zu ver­bessern. Im Gesetzentwurf war der As­pekt aber dann gestrichen worden. Er sollte „in nächster Zeit parallel bearbeitet werden“, hieß es im Februar 2019.

Konzept gelungen

Die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Heidrun Gitter, bezeichnete das Ergebnis heute im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt als „extrem gelun­gen“. Es habe eine „sehr, sehr gute Absprache“ mit dem Ministerium gegeben. Das Kon­zept zeige klar auf, wel­che Zuständigkeiten bei Bund, Ländern und auch Ärzte­kammern lägen – und wer wo was verbessern könne.

Grundsätzlich kommen BÄK und BMG zu dem Ergebnis, dass Ärzten, die Schwanger­schafts­abbrüche durchführen, bereits die erforderlichen Kompetenzen vermittelt werden. Das gelte sowohl für Aus-, Fort- und Weiterbildung, heißt es. Das Papier zeigt auch Aspekte auf, wo Verbesserungen möglich sind.

Als ein Baustein des Konzeptes ist demnach eine evidenzbasierte nationalen Leitlinie zum sicheren Schwanger­schaftsabbruch vorgesehen. Koordinieren soll die Arbeit die Deutsche Gesell­schaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Die Arbeit soll mit Mitteln aus dem BMG gefördert werden. Die Leitlinie soll bestehende Empfehlungen der Weltgesundheits­orga­nisation (WHO) zur Thematik „Sichere Schwangerschaftsabbrüche“ einbeziehen.

Gitter hofft, dass die Leitlinie Ärzten zusätzliche Sicherheit geben kann und dies positive Effekte auf die Zahl der Ärzte hat, die solche Eingriffe vornehmen. Sie könne sich vor­stellen, dass die Akzeptanz dafür, dass man Frauen in Notlagen helfen müsse, „noch wei­ter steigt“, sagte sie. Sie hofft darauf, dass eine Leitlinie in wenigen Monaten vorliegt, da die Grundlagen bereits existieren würden. „Hier muss das Rad nicht neu er­funden werden“, so Gitter.

Schwerpunkt auf Beratung

Handlungsbedarf sieht das Konzept unter anderem auch in der Ausbildung der Ärzte. „Wie dargestellt lässt sich die Beratung der Frauen, die einen straffreien Schwangerschafts­ab­bruch durchführen möchten, nicht in dem Umfang in der ärztlichen Ausbildung wieder­finden, wie sie für die Praxis von Relevanz ist“, so das Konzept.

Daher solle künftig das Thema Schwangerschaftsabbrüche und die Aufklärung und Bera­tung der Frauen im Studium intensiviert werden. Mit der geplanten Änderung der Appro­bationsordnung für Ärzte (ÄApprO) werde die Arzt-Patienten-Kommunikation künftig ein stärkeres Gewicht in der ärztlichen Ausbildung erhalten. Im Rahmen der ärztlichen Aus­bildung werde somit auch die Beratung der Frauen in Bezug auf die Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs perspektivisch eine größere Bedeutung als bisher erlangen.

Im Studium sollen somit theoretisches Wissen sowie Kommunikations- und Beratungs­kompetenz im Fokus stehen. Die praktische Durchführung eines Abbruchs sei hingegen weiterhin Teil der Weiterbildung. „Auch wenn die Möglichkeit der Vermittlung erster prak­tischer Grundlagen nicht ausgeschlossen wird, können die für die Durchführung eines Abbruchs erforderlichen Kompetenzen und praktischen Erfahrungen erst in der Weiter­bildung vermittelt und erworben werden“.

In Bezug auf die Weiterbildung sieht das Konzept einen sogenannten Weiterbildungsplan vor, der als Leitfaden dienen soll. Dieser wird für das Gebiet der Frauenheilkunde und Ge­burtshilfe derzeit erarbeitet und soll Details zum Thema Schwangerschaftsabbruch ent­halten.

Bei dem Weiterbildungsplan handle es sich um Musterabläufe für die Weiter­bildung, wie die von den Ärztekammern vorgegebenen Inhalte am besten und sinnvollsten erfüllt wer­den könnten, so Gitter. In dem fachlich empfohlenen Weiterbildungsplan sei es „sehr sinn­voll“, wenn Vorschläge enthalten seien, wie das Thema Schwangerschafts­abbruch in Theorie und Praxis vermittelt werden soll.

Gitter betonte, aus ihrer Sicht müssten zum einen die Rechtsgrundlagen – wie muss eine Beratung aussehen und ablaufen, wie sind die Rechtsvorschriften des Schwangerschafts­konfliktgesetzes – vermittelt werden. Zum anderen natürlich die medizinischen Möglich­keiten wie der medikamentöse oder instrumentelle Abbruch.

Diese sollten nach Möglichkeit „theoretisch und auch praktisch“ beigebracht werden. Es sei auch zu überlegen, Ärzte in Weiterbildung – auf freiwilliger Basis – unter Aufsicht einen solchen Eingriff durchführen zu lassen.

Das Papier von BMG und BÄK sieht darüber hinaus vor, die Fortbildungen zu verbessern. Es sei wichtig, dass allen Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder durch­führen möchten, ein ausreichendes Angebot an Fortbildungen zur Verfügung steht, um die eigenen Kenntnisse und Kompetenzen zu den Methoden fortlaufend weiterentwickeln zu können, heißt es.

Das sollen die Fachgesellschaften, Berufsverbände und die Kammern gemeinsam sicherstellen. Gitter betonte, dass es auch „Refresher“-Fortbildungen geben solle, für Kollegen, die ihr Wissen zum Thema grundsätzlich auffrischen wollten. © may/aerzteblatt.de

Kommentare

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Amelie.Kolandt
am Samstag, 9. Januar 2021, 18:23

Charité-Studie zur Versorgungssituation bezüglich Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland

Für eine Promotionsstudie an der Charité im Fach Humanmedizin werden Gesprächspartner_innen aus der Gynäkologie gesucht. Ziel der Arbeit ist es, persönliche Einstellungen und Werthaltungen zum Schwangerschaftsabbruch in Ausbildung und Berufspraxis zu untersuchen. Die Daten sollen Aufschluss geben über Ausbildungs- und Versorgungssituation, mögliche Hindernisse, Problemlagen und Herausforderungen, die sich beim Zugang zur Versorgung gegenwärtig wie künftig stellen.
Um ein möglichst ausgewogenes Bild erfassen zu können, werden sowohl Gynäkolog_innen aus städtischen als auch aus ländlichen Gebieten gesucht und unabhängig davon, welche Einstellung sie zum Thema Schwangerschaftsabbruch haben bzw. davon, ob sie selbst Abbrüche durchführen.
Die Veröffentlichung gemachter Angaben erfolgt anonymisiert. Persönliche Daten, einschließlich Kontaktdaten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Das Gespräch findet am Telefon statt und dauert je nach zeitlichen Möglichkeiten der interviewten Person 30-60 Minuten.
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter amelie.kolandt@charite.de.
Anbei finden sich weitere Details zum Studiendesign.

Gegenstand und Ziel der Arbeit
Ziel dieser Arbeit ist es, in Expert_innen-Interviews mit Ärzt_innen und Berater_innen persönliche Einstellungen und Werthaltungen zum Schwangerschaftsabbruch in Ausbildung und Berufspraxis zu untersuchen. Die qualitative Datenbasis gibt aus der Sicht professioneller Akteure Aufschluss über Ausbildung- und Versorgungssituation, mögliche Hindernisse, Problemlagen und Herausforderungen, die sich beim Zugang zur Versorgung gegenwärtig wie zukünftig stellen.
Derzeit keine Primär- oder Sekundärhypothesen, da Zweck der Durchführung der Studie unter anderem Hypothesengewinnung ist.
[...]

Bedeutung der Studie
Zugang, Versorgung, psychosoziale Situation und Unterstützungsbedarf von Frauen mit ungewollter Schwangerschaft sind für Deutschland immer noch ungenügend erforscht. Diesen Forschungsbedarf hat auch das Bundesministerium für Gesundheit erkannt und am 9.9.2019 eine Förderrichtlinie veröffentlicht.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/B/Bekanntmachungen/190911_Bekanntmachung_Foerderung_Forschungsvorhaben.pdf
Neben dem Mangel an quantitativen, deutschlandweiten sowie regionsspezifischen Daten über die psychosoziale Situation der betroffenen Frauen, gibt es zudem wenig Forschung über die Professionsgruppe, welche als Ärzt_innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen, bzw. verweigern sowie als Berater_innen involviert sind. Zugang, Versorgung sowie Unterstützungsbedarf wird jedoch entscheidend von den Einstellungen, den Werthaltungen und dem Vorwissen dieser Personengruppe beeinflusst. Durch qualitative Interviews möchte das Dissertationsprojekt diese Forschungslücke schließen.
Dass in Deutschland diesbezüglich ein Forschungsbedarf besteht, lässt sich bspw. anhand der bei PubMed abrufbaren Veröffentlichungen ablesen. Eine entsprechende Suche ergab am 19.10.2019 eine Anzahl von 110 Veröffentlichungen aus den Jahren 1975 bis 2019, wovon sich nach händischer Durchsicht nur eine explizit mit Zugang bzw. Versorgung bezüglich Schwangerschaftsabbrüchen beschäftigt (Helfferich, C. Reproduktive Gesundheit. Eine Bilanz der Familienplanung in Deutschland, 2013 online unter https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs00103-012-1603-3.pdf)
[...]

Untersuchungsmethodik
Es werden semi-strukturierte qualitative Expert_inneninterviews mit Ärzt_innen (N = 10) und Berater_innen in Schwangerschaftsberatungsstellen (N = 10) durchgeführt. Die Interviews dauern 1-2 Stunden und werden größtenteils telefonisch durchgeführt.
[...]

Abbruchkriterien
Die Interviewpartner_innen können auch nach einmal gegebener Einwilligung jederzeit das Interview selbständig abbrechen oder ihre Einwilligung zur Auswertung des Interviews nach Beendigung des Interviews zurückziehen. Die Tonaufnahmen werden sodann gelöscht, bzw. die bereits erfolgten Transkriptionen vernichtet.
[...]

Ein-/ Ausschlusskriterien
Eingeschlossen werden Personen, die einen Facharztabschluss in Frauenheilkunde und Geburtshilfe und/oder Allgemeinmedizin haben oder sich in Weiterbildung in diesen Fachbereichen befinden und/ oder als Berater_in in einer Schwanger­schafts­konflikt­beratungs­stelle arbeiten.
Ausgeschlossen werden Ärzt_innen anderer Fachbereiche und Berater_innen, die in Beratungsstellen tätig sind, die nicht zur Ausstellung der nach § 219 StGB erforderlichen Beratungsbescheinigung befugt sind.
[...]

Datenschutz
Alle über die Studienteilnehmer_innen erhobenen und gespeicherten Daten werden vertraulich behandelt. Zum Schutz werden folgende Aspekte eingehalten:
– Kontakt mit (potentiellen) Interviewpartner_innen ausschließlich über Charité-Emailadresse und ausschließlich mit der Autorin der Studie
– Keine Nennung personenbezogener Daten in der Studie– Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung der in den Interviews gemachten Angaben
– Durchnummerierung der Proband_innen in chronologischer Reihenfolge
– Speicherung der Audiodateien auf passwortgesichertem Rechner bzw. Festplatte
– Speicherung und Sicherung der Transkripte auf passwortgesichertem Rechner bzw. Festplatte
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