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Politik

Leitlinie für Schwangerschafts­abbrüche geplant

Mittwoch, 19. August 2020

/dpa

Berlin – Für Schwangerschaftsabbrüche soll es künftig eine Leitlinie geben. Auf die Be­ratung von betroffenen Frauen wird ein ver­stärktes Augenmerk gelegt. Das sieht ein Kon­zept vor, das Bundesärzte­kamm­er (BÄK) und Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemeinsam erarbeitet haben. Das Papier liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.

Es sei wichtig, dass Frauen in einer solch schwierigen Lage sicher sein könnten, dass sie mit guter fachlicher Qualität medizi­nisch begleitet werden, hatte Bundesgesundheits­mi­nister Jens Spahn (CDU) kürzlich zu dem Papier erklärt.

Das Konzept geht auf Pläne zur Reform des Paragrafen 219a zurück, mit dem die Infor­ma­tionen über Schwangerschaftsabbrüche verbessert werden sollten. Das Gesetz ist seit dem 29. März 2019 in Kraft. In diesem Zusammenhang hatte die Bundesregierung auch den Beschluss ge­fasst, Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Fortentwicklung der Quali­fizierung von Ärz­ten beitragen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Ursprünglich war bereits in einem Eckpunktepapier des Mi­nisteriums vorgesehen gewe­sen, die Qualifizierung von Ärzten zu Methoden des Schwangerschafts­abbruchs zu ver­bessern. Im Gesetzentwurf war der As­pekt aber dann gestrichen worden. Er sollte „in nächster Zeit parallel bearbeitet werden“, hieß es im Februar 2019.

Konzept gelungen

Die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Heidrun Gitter, bezeichnete das Ergebnis heute im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt als „extrem gelun­gen“. Es habe eine „sehr, sehr gute Absprache“ mit dem Ministerium gegeben. Das Kon­zept zeige klar auf, wel­che Zuständigkeiten bei Bund, Ländern und auch Ärzte­kammern lägen – und wer wo was verbessern könne.

Grundsätzlich kommen BÄK und BMG zu dem Ergebnis, dass Ärzten, die Schwanger­schafts­abbrüche durchführen, bereits die erforderlichen Kompetenzen vermittelt werden. Das gelte sowohl für Aus-, Fort- und Weiterbildung, heißt es. Das Papier zeigt auch Aspekte auf, wo Verbesserungen möglich sind.

Als ein Baustein des Konzeptes ist demnach eine evidenzbasierte nationalen Leitlinie zum sicheren Schwanger­schaftsabbruch vorgesehen. Koordinieren soll die Arbeit die Deutsche Gesell­schaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Die Arbeit soll mit Mitteln aus dem BMG gefördert werden. Die Leitlinie soll bestehende Empfehlungen der Weltgesundheits­orga­nisation (WHO) zur Thematik „Sichere Schwangerschaftsabbrüche“ einbeziehen.

Gitter hofft, dass die Leitlinie Ärzten zusätzliche Sicherheit geben kann und dies positive Effekte auf die Zahl der Ärzte hat, die solche Eingriffe vornehmen. Sie könne sich vor­stellen, dass die Akzeptanz dafür, dass man Frauen in Notlagen helfen müsse, „noch wei­ter steigt“, sagte sie. Sie hofft darauf, dass eine Leitlinie in wenigen Monaten vorliegt, da die Grundlagen bereits existieren würden. „Hier muss das Rad nicht neu er­funden werden“, so Gitter.

Schwerpunkt auf Beratung

Handlungsbedarf sieht das Konzept unter anderem auch in der Ausbildung der Ärzte. „Wie dargestellt lässt sich die Beratung der Frauen, die einen straffreien Schwangerschafts­ab­bruch durchführen möchten, nicht in dem Umfang in der ärztlichen Ausbildung wieder­finden, wie sie für die Praxis von Relevanz ist“, so das Konzept.

Daher solle künftig das Thema Schwangerschaftsabbrüche und die Aufklärung und Bera­tung der Frauen im Studium intensiviert werden. Mit der geplanten Änderung der Appro­bationsordnung für Ärzte (ÄApprO) werde die Arzt-Patienten-Kommunikation künftig ein stärkeres Gewicht in der ärztlichen Ausbildung erhalten. Im Rahmen der ärztlichen Aus­bildung werde somit auch die Beratung der Frauen in Bezug auf die Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs perspektivisch eine größere Bedeutung als bisher erlangen.

Im Studium sollen somit theoretisches Wissen sowie Kommunikations- und Beratungs­kompetenz im Fokus stehen. Die praktische Durchführung eines Abbruchs sei hingegen weiterhin Teil der Weiterbildung. „Auch wenn die Möglichkeit der Vermittlung erster prak­tischer Grundlagen nicht ausgeschlossen wird, können die für die Durchführung eines Abbruchs erforderlichen Kompetenzen und praktischen Erfahrungen erst in der Weiter­bildung vermittelt und erworben werden“.

In Bezug auf die Weiterbildung sieht das Konzept einen sogenannten Weiterbildungsplan vor, der als Leitfaden dienen soll. Dieser wird für das Gebiet der Frauenheilkunde und Ge­burtshilfe derzeit erarbeitet und soll Details zum Thema Schwangerschaftsabbruch ent­halten.

Bei dem Weiterbildungsplan handle es sich um Musterabläufe für die Weiter­bildung, wie die von den Ärztekammern vorgegebenen Inhalte am besten und sinnvollsten erfüllt wer­den könnten, so Gitter. In dem fachlich empfohlenen Weiterbildungsplan sei es „sehr sinn­voll“, wenn Vorschläge enthalten seien, wie das Thema Schwangerschafts­abbruch in Theorie und Praxis vermittelt werden soll.

Gitter betonte, aus ihrer Sicht müssten zum einen die Rechtsgrundlagen – wie muss eine Beratung aussehen und ablaufen, wie sind die Rechtsvorschriften des Schwangerschafts­konfliktgesetzes – vermittelt werden. Zum anderen natürlich die medizinischen Möglich­keiten wie der medikamentöse oder instrumentelle Abbruch.

Diese sollten nach Möglichkeit „theoretisch und auch praktisch“ beigebracht werden. Es sei auch zu überlegen, Ärzte in Weiterbildung – auf freiwilliger Basis – unter Aufsicht einen solchen Eingriff durchführen zu lassen.

Das Papier von BMG und BÄK sieht darüber hinaus vor, die Fortbildungen zu verbessern. Es sei wichtig, dass allen Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder durch­führen möchten, ein ausreichendes Angebot an Fortbildungen zur Verfügung steht, um die eigenen Kenntnisse und Kompetenzen zu den Methoden fortlaufend weiterentwickeln zu können, heißt es.

Das sollen die Fachgesellschaften, Berufsverbände und die Kammern gemeinsam sicherstellen. Gitter betonte, dass es auch „Refresher“-Fortbildungen geben solle, für Kollegen, die ihr Wissen zum Thema grundsätzlich auffrischen wollten. © may/aerzteblatt.de

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