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Gericht entscheidet Streit um Patente zugunsten der Uni Heidelberg

Freitag, 21. August 2020

/jirsak, stock.adobe.com

Mannheim – Ein US-basiertes Unternehmen hat im Rechtsstreit um Patente mit der Uni­versität Heidelberg eine Niederlage erlitten.

Das Landgericht Mannheim wies die Klage einer pharmazeutischen Firma ab, die Anteile an Patenten der Universität und dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) für ei­nen Wirkstoff eingefordert hatte.

Nach Angaben des Gerichts vom vergangenen Freitag konnte das Unternehmen aber nicht hinreichend beweisen, dass die Substanz zur Diagnose und Therapie von Prostata­krebs seine Erfindung sei.

Die Beklagten hatten ins Feld geführt, eine DKFZ-Mitarbeiterin habe die Substanz ohne Rückgriff auf Vorarbeiten der Klägerin erfunden. Es handele sich um eine Doppelerfin­dung. Dies konnte die US-Firma aus Sicht der 2. Zivilkammer nicht widerlegen.

Hochschule und DKFZ hatten Patentanmeldungen für die Substanz an mehreren Patent­ämtern eingereicht. Das Urteil (Az.: 20149/18) ist nicht rechtskräftig. Die nächste Instanz wäre das Oberlandesgericht Karlsruhe. © dpa/aerzteblatt.de

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