Vermischtes
Gericht untersagt Abtreibungsgegnern Äußerungen über Gießener Ärztin
Montag, 24. August 2020
Hamburg – Das Landgericht Hamburg hat dem Betreiber der Internetseite „Babykaust“ untersagt, bei Äußerungen über die Gießener Ärztin Kristina Hänel Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust zu vergleichen.
Die 64 Jahre alte Medizinerin hatte Unterlassungsklage gegen den radikalen Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen aus Weinheim (Baden-Württemberg) eingereicht.
Laut dem Urteil der Pressekammer muss die Klägerin es nicht hinnehmen, mit Wachmannschaften und Ärzten in den Konzentrationslagern der Nazis verglichen und mit dem Ausdruck „entartet“ belegt zu werden, wie das Gericht heute mitteilte. Annen müsse zudem eine Geldentschädigung in Höhe von 6.000 Euro an Hänel zahlen.
Hänel ist bundesweit bekannt, weil sie seinerzeit eine Debatte über den Abtreibungsparagrafen 219a ins Rollen gebracht hatte. Im März 2019 wurde der Paragraf geändert – doch das Ziel der Ärztin aus Hessen bleibt die Abschaffung.
Annen war bereits in zahlreiche Prozesse verwickelt. Sein Anwalt hatte sich beim Prozessauftakt am vergangenen Freitag nicht wie abgesprochen per Video zugeschaltet.
Es handelte sich nach dem unentschuldigten Ausbleiben des Beklagten heute deshalb um ein Versäumnisurteil, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Der Betreiber der Internetseite könne dagegen innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.
Nur eine Passage, die die Ärztin als Schmähkritik ansah, hatte die Kammer am vergangenen Freitag eher als zulässige Meinungsäußerung bewertet. Daraufhin nahm Hänel ihre Klage in diesem Punkt zurück. © dpa/aerzteblatt.de

Meinung
Ich halte zB IHRE Meinung für frauenverachtend und überheblich und SIE infolgedessen für einen Vertreter moralinsaurer katholischer Misogynie - und als Meinungsäußerung ist das zulässig.

Falsche Überschrift zu Prozess von Hänel

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