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Politik

Bundeskabinett beschließt Förderprogramm für Krankenhaus-IT

Mittwoch, 2. September 2020

/mrmohock, stock.adobe.com

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes zugestimmt. Darin will der Bund die digitale Ausstattung der Krankenhäuser mit drei Milliarden Euro fördern. Die Mittel können nur abgerufen werden, wenn die Bundesländer beziehungsweise die Krankenhausträger 30 Prozent der Gesamtkosten kofinanzieren.

Ein solches Investitions­pro­gramm aus Steuergeldern habe es sehr lange nicht mehr ge­ge­ben, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach der Kabinettssitzung vor Journalisten in Berlin. „Aber es ist uns ein Anliegen, hier Verantwortung zu überneh­men.“

In der Coronapandemie sei klar geworden, dass es bei der Digitalisierung und der Vernet­zung der Krankenhäuser Defizite gebe. In den vergangenen Jahren sei die Digitalisierung der Häuser nur schleppend vorangekommen. Ursache dafür sei die mangelnde Investiti­ons­­kostenfinanzierung durch die Bundesländer – auch, wenn sich die Situation in den vergangenen Jahren gebessert habe.

„Wir wünschen uns sehr, dass Bund und Länder die Fördermittel zügig abrufen“, erklärte Spahn. Um dies zu befördern, sei auch eine Kofinanzierung durch die Krankenhausträger in das Gesetz mit aufgenommen worden.

„Krankenhausträger haben die Möglichkeit, zum Beispiel Drittmittel aus einem Darlehen der KfW-Bank zu erhalten“, sagte Spahn. „Unser Eindruck ist, dass es auf diesem Weg schneller gehen kann, eine Kofinanzierung zu erreichen.“ Ab heute können die Kranken­hausträger Anträge auf den Erhalt der Fördergelder bei den Bundesländern stellen.

Als förderfähig werden in dem Gesetzentwurf vier Bereiche genannt. Dazu gehört die Förderung not­wendiger Investitionen in die Anpassung der technischen und insbeson­dere informati­ons­technischen Ausstattung der Notaufnahmen an den jeweiligen Stand der Technik.

Eine Förderung möglich ist ebenfalls in die digitale Infrastruktur zur Förderung der in­ter­nen, innersektoralen und sektorenübergreifenden Versorgung von Patienten, insbesonde­re um die Ablauforganisation, Dokumentation und Kommunikation zu digitalisieren, so­wie zur Einführung oder Verbesserung von Telemedizin, Robotik und Hightechmedizin.

Die weiteren Förderbereiche beziehen sich auf die Informationssicherheit und die ge­ziel­te Entwicklung und die Stärkung wettbewerbsrechtlich zulässiger regionaler Versor­gungs­strukturen, um die Versorgungsstrukturen sowohl im Normalbetrieb als auch in Krisenzeiten konzeptionell aufeinander abzustimmen.

Positiv, aber ...

Der Marburger Bund (MB) begrüßt das Investitionsprogramm des Bundes. „Es kann aber kein Ersatz für die unzureichende Investitionstätigkeit der Länder sein“, betonte der Ver­band.

Mit Blick auf notwendige Strukturveränderungen in der Krankenhausversorgung, die ne­ben einer regionalen Betrachtung auch bundesweit einheitliche Standards und Rahmen­vor­gaben erfordern, sollten die Länder und der Bund eine ausreichende Finanzierung der Investitionskosten zukünftig gemeinsam sicherstellen. Ein einmaliges Förderprogramm kann den immensen Modernisierungsbedarf nicht decken.“

„Telemedizinische Weiterentwicklungen und die IT-Sicherheit vertragen kein längeres Warten“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesell­schaft (DKG).

Für die Krankenhäuser sei die Verlängerung und Neukonzeption des Schutzschirmes ge­gen weiter anhaltende coronabedingte Mehrkosten und Erlösverluste der Krankenhäuser bis zum Ende des Jahres von „außerordentlicher Wichtigkeit“. Damit erhielten die Häuser für die Konzentration auf die weitere Pandemiebewältigung die erforderliche ökonomi­sche Planungssicherheit.

Vom Hartmannbund hieß es heute, das Gesetz sei „im Kern völlig richtig“. Auch komme es zum richtigen Zeitpunkt. „Aber über Geld müssen wir noch einmal reden“, sagte der Vor­sit­zende des Hartmannbundes, Klaus Reinhardt, der auch Präsident der Bundesärzte­kammer ist.

Dies sei erforderlich, „weil es tatsächlich zweifelhaft ist, ob das im Gesetz vorgesehene Investitionsvolumen von rund vier Milliarden Euro ausreicht, um die darin politisch for­mulierten Ziele wirklich umsetzen zu können“.

Auch dürfe das Gesetz nicht darüber hinwegtäuschen, dass die eigentliche Herkulesauf­gabe mit der notwendigen Reform der Krankenhausfinanzierung, hin zu einer zukunfts­fähigen und bedarfsgerechten Klinikstruktur, noch bevorstehe.

Spahn: Politik muss verlässlich sein

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz wird es Krankenhäusern auch ermöglicht, bei Ver­handlungen mit den Krankenkassen Erlösrückgänge auszugleichen, die ihnen im Jahr 2020 durch die Coronapandemie entstanden sind.

Krankenhäuser, die vor allem durch die Freihaltepauschale während der Pandemie Mehr­ein­nahmen im Vergleich zum Vorjahr erhalten haben, dürfen diese behalten. Hintergrund ist, dass Spahn den Krankenhäusern im März versprochen hatte, kein Kran­kenhaus werde durch die Pandemie in ein Defizit rutschen.

„Ich finde es wichtig, für politische Verlässlichkeit zu sorgen“, sagte der Minister heute zur Erklärung. „Wir haben im März die Spielregeln vorgegeben, auf die sich die Krankenhäu­ser dankenswerterweise eingelassen haben. Das hat viel Vertrauen in die Verlässlichkeit der Maßnahmen erfordert. Deshalb bleiben wir auch verlässlich.“

Rettungsschirm für Pflege verlängert

Verlängert wird mit dem Kabinettsbeschluss auch der Rettungsschirm für die Pflege – und zwar bis zum 31. Dezember 2020. Die Leistungen waren zunächst bis zum 30. Sep­tember befristet. Dazu zählt insbesondere, dass stationäre und ambulante Pflegeeinrich­tun­gen zusätzliche Aufwendungen sowie Mindereinnahmen, die ihnen durch die COVID-19-Pan­demie entstehen, gegenüber den Pflegekassen geltend machen können. Auch für pfle­gen­de Angehörige gibt es längere Unterstützung.

Konkret sollen die Pflegeheime die Kosten für zusätzliche Schutzausrüstung wie Masken und Anzüge umgehend ersetzt bekommen. Die Heime können auch fremdes Personal ein­setzen oder Überstunden anordnen, obwohl das in ihren Verträgen anders geregelt ist. Kann ein Heim wegen Corona keine neuen Pflegebedürftigen aufnehmen, erstatten die Kassen die ausfallenden Beiträge für Unterkunft, Verpflegung und Eigenanteil.

Pflegende Angehörige können weiterhin bis Ende Dezember 20 Arbeitstage kurzfristig frei nehmen, wenn ein akuter Pflegefall aufgrund von SARS-CoV-2 aufgetreten ist. Das Pflegeunterstützungsgeld kann weiterhin für 20 statt vorher zehn Arbeitstage in An­spruch genommen werden.

Auch flexiblere Regelungen wie etwa eine kürzere Ankündigungsfrist der Familienpflege­zeit werden bis 31. Dezember verlängert. Nicht verlängert werden soll hingegen die Re­gelung, nach der Pflegegutachten in den Einrichtungen nach Aktenlage vorgenommen werden.

Ursprünglich war im Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes zudem die Regelung ent­halten, nach der Apotheken auch künftig für jeden Botendienst eine Pauschale erhalten sollen. In der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung war im April festgelegt worden, dass Apotheken fünf Euro für jeden Botendienst abrechnen können.

Spahn erklärte heute, dass dieses Vorhaben in das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apo­theken überführt werden soll. Das Thema werde im Rahmen dieses Gesetzesvorhabens dann wieder aufgegriffen und diskutiert, erklärte er. Zudem werde geprüft, ob die derzei­tige Regelung, die zum 30. September ausläuft, zunächst verlängert wird. © fos/kna/aerzteblatt.de

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