Ärzteschaft
EU erweitert Indikation für Totimpfstoff gegen Herpes Zoster
Montag, 7. September 2020
Brüssel/München/Berlin – Die Europäische Kommission hat Ende August die Indikation für den Impfstoff Shingrix gegen Herpes Zoster erweitert. Es ist in Europa nun zur Vorbeugung von Herpes Zoster und postzosterischer Neuralgie indiziert für Erwachsene im Alter von 50 Jahren und älter sowie für Erwachsenen ab 18 Jahren mit einem erhöhten Risiko für Herpes Zoster.
Die Indikationserweiterung ist nach Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) bereits gültig. Sie basiert auf Daten aus sechs klinischen Studien mit erwachsenen Studienteilnehmern, die aufgrund einer Erkrankung oder Therapie immundefizient oder immunsupprimiert waren.
Darunter waren Patienten mit HIV, soliden Tumoren, hämatologischen Malignomen sowie Patienten, die sich einer autologen hämatopoetischen Stammzelltransplantation oder einer Nierentransplantation unterziehen mussten. Die Teilnehmer erhielten randomisiert Shingrix oder Placebo.
Gürtelrose oder Herpes Zoster wird durch das Varizella-Zoster-Virus ausgelöst. Das Virus verursacht bei Erstkontakt, meist im Kindesalter, Varizellen. Nach Abklingen der Varizellen bleibt das Virus lebenslang in den Nervenzellen und kann zu einem späteren Zeitpunkt Herpes Zoster verursachen.
In Deutschland erkranken nach Untersuchungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) auf Basis von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen jährlich mehr als 300.000 Personen an Herpes Zoster, etwa fünf Prozent von ihnen entwickeln eine Komplikation in Form einer postherpetischen Neuralgie. Am häufigsten sind ältere Menschen betroffen. Patienten mit einem geschwächten Immunsystem haben ein erhöhtes Erkrankungsrisiko.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) im RKI plant eine Stellungnahme zu der Indikationserweiterung, wie das Institut dem Deutschen Ärzteblatt mitteilte.
Im Augenblick empfiehlt die Kommission allen Personen ab 60 Jahre die Gürtelrose-Schutzimpfung mit einem Totimpfstoff als Standardimpfung. Personen mit einer Grundkrankheit oder Immunschwäche empfiehlt die Kommission die Impfung im Augenblick ab einem Alter von 50 Jahren.
Diese Empfehlung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Frühjahr 2019 in seine Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Die Krankenkassen erstatten sie also entsprechend. Das RKI betont, die Impfung werde erst zur Pflichtleistung der Kassen, wenn der G-BA über die Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie entschieden habe. © hil/aerzteblatt.de

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