Politik
Ärzte äußern sich im Gesundheitsausschuss gegen Aufhebung des Pandemiestatus
Donnerstag, 10. September 2020
Berlin – Mediziner wenden sich gegen eine vorzeitige Aufhebung der vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Anlässlich einer gestrigen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion argumentierten die Verbandsvertreter, die SARS-CoV-2-Infektionszahlen seien zuletzt wieder gestiegen und rechtfertigten den Ausnahmezustand.
Die FDP-Fraktion will die Feststellung einer epidemischen Lage aufheben, ohne dass zugleich die in der Folge erlassenen Rechtsverordnungen und Anordnungen außer Kraft gesetzt werden. Zu den weiterhin erforderlichen Regelungen zähle etwa die Unterstützung von medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, heißt es in einem Gesetzentwurf der Fraktion.
Der Bundestag hatte am 25. März offiziell eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Mit den Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) gehen weitreichende Befugnisse für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Form von Rechtsverordnungen und Anordnungen einher.
Nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) besteht die epidemische Lage fort, sodass die bereits getroffenen Maßnahmen erhalten und gegebenenfalls neue Maßnahmen getroffen werden müssten. Es sei nicht zielführend, die Feststellung aufzuheben und gesetzlich zu regeln, welche Maßnahmen dennoch fortbestehen sollten. Stattdessen sollten die einzelnen Maßnahmen fortlaufend überprüft und eventuell angepasst werden.
Auch die Gesellschaft für Virologie (GfV) will keine Entwarnung geben. Es bestehe immer noch eine große Gefährdung, zumal sich das Virus zunehmend in der Fläche verbreite. Wahrscheinlich nähmen die Fallzahlen mit der kälteren Jahreszeit zu. Eine Überlastung des Gesundheitssystems sei nach wie vor nicht ausgeschlossen. Auch die Laborkapazitäten und der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) könnten schnell an ihre Kapazitätsgrenzen kommen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärte, eine Aufhebung der epidemischen Lage wäre verfrüht. Eine Rückkehr zur Normalsituation in den Kliniken sei noch nicht möglich, zumal nun bald die Grippesaison beginne.
Die pandemische Lage könne sich jederzeit schnell ändern, in dem Fall sollte das BMG die Möglichkeit haben, rasch die nötigen Entscheidungen in Form von Verordnungen und Anordnungen zu treffen.
Die Grünen erneuerten in diesem Zusammenhang ihre Forderungen nach einem „Pandemierat“. Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik sowie Berichterstatterin für Infektionsschutz, betonte, es brauche ein wissenschaftliches Expertengremium.
Der Rat soll nach Vorstellung der Grünen Bundestag und Bundesregierung kontinuierlich wissenschaftlich beraten. Ihm sollen Expertinnen und Experten unterschiedlicher Disziplinen – beispielsweise aus der Rechtswissenschaft, der Medizin sowie der Bildungsforschung – angehören. © hib/aerzteblatt.de

Profit

Einseitig

Was ist die Basis für diese Einigkeit
Das ist doch keine hohe Mathematik sich auszurechnen, dass da etwas nicht stimmt. Nostradamus Kommentar geht ja in die richtige Richtung. Es gibt genügend plausible, wissenschaftlich fundierte und meines Wissens unwiederlegte Einwände gegen das Ausrufen eines "Notstandes". Das Politiker so handeln, ist traurig (wenngleich nicht verwunderlich und überraschend, aus deren sicht vielleicht sogar nachvollziehbar). Das aber, wo ärztliche Umsicht und Expertise gefragt ist, man sich seitens unserer Gremien in großem Stile machtlos und ohne größeres inhaltliches Fundament sein Fähnchen in den Wind hängt ist beschämend. Wie kann es sein, dass einerseits grundlegende (medizinische) Statistik (Sensitivität/Spezifität beim Thema Tests) bei einer Einschätzung nicht berücksichtigt wird, andererseits signifikante nicht von relevanten Unterschieden differenziert werden? Oder stehen einfach nur andere Interessen der genannten Verbände im Vordergrund?
An und für sich hätte ich damit gar keine Probleme, wenn diese wahren Interessen oder Entscheidungsgrundlagen wenigstens klar benannt werden würden. Für das Vorliegen einer (aus ärztlicher Sicht) "medizinischen Notlage" finden sich nun, seit mehreren Monaten, keine überzeugenden Daten. Oder seht ihr was, was ich nicht sehe?

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.