Politik
Bundesrat billigt Patientendatenschutzgesetz
Freitag, 18. September 2020
Berlin – Der Bundesrat hat heute das Patientendatenschutzgesetz gebilligt, das der Bundestag Anfang Juli verabschiedet hatte. Die Abstimmung erfolgte über die sogenannte Grüne Liste, auf welcher unstreitige Tagesordnungspunkte zusammengefasst sind und über die gesammelt abgestimmt wird.
Durch den nun gebilligten Bundestagsbeschluss erhalten die Versicherten ab 2022 auch einen Anspruch darauf, dass Ärzte Patientendaten in eine elektronische Patientenakte (ePA) eintragen. Nach bereits geltendem Recht müssen die Krankenkassen den Versicherten ab 2021 eine ePA anbieten.
Die Versicherten sollen dem Patientendatenschutzgesetz zufolge eigenverantwortlich über die Verwendung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden– die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Die Datensicherheit soll in der Telematikinfrastruktur (TI) jederzeit gewährleistet sein.
Am Datenschutzkonzept der elektronischen Akte hatte es von mehreren Verbänden und der Opposition im Bundestag zum Teil scharfe Kritik gegeben. Aus Sicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, droht die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit der ePA gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verstoßen.
Seitens der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) wurde der Bundesrat aufgefordert, dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen und den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Der Bundesrat selbst hatte in seiner Stellungnahme von Mitte Mai datenschutzrechtliche Bedenken geäußert und umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf vorgeschlagen. © aha/aerzteblatt.de

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