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Politik

Bundesrat billigt Patienten­datenschutzgesetz

Freitag, 18. September 2020

/leowolfert, stock.adobe.com

Berlin – Der Bundesrat hat heute das Patientendatenschutzgesetz gebilligt, das der Bundestag Anfang Juli verabschiedet hatte. Die Abstimmung erfolgte über die soge­nannte Grüne Liste, auf welcher unstreitige Tagesordnungspunkte zusammengefasst sind und über die gesammelt abgestimmt wird.

Durch den nun gebilligten Bundestagsbeschluss erhalten die Versicherten ab 2022 auch einen Anspruch darauf, dass Ärzte Patientendaten in eine elektronische Patientenakte (ePA) eintragen. Nach bereits geltendem Recht müssen die Krankenkassen den Versich­erten ab 2021 eine ePA anbieten.

Die Versicherten sollen dem Patientendatenschutzgesetz zufolge eigenverantwortlich über die Verwendung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden– die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Die Datensicherheit soll in der Telematikinfrastruktur (TI) jederzeit gewähr­leistet sein.

Am Datenschutzkonzept der elektronischen Akte hatte es von mehreren Verbänden und der Opposition im Bundestag zum Teil scharfe Kritik gegeben. Aus Sicht des Bundes­beauftragten für den Datenschutz und die Informations­frei­heit, Ulrich Kelber, droht die gesetzliche Kran­ken­ver­siche­rung (GKV) mit der ePA gegen die europäi­sche Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verstoßen.

Seitens der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) wurde der Bundesrat aufge­fordert, dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen und den Vermittlungs­ausschuss anzurufen.

Der Bundesrat selbst hatte in seiner Stellungnahme von Mitte Mai datenschutzrechtliche Bedenken geäußert und umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf vorgeschlagen. © aha/aerzteblatt.de

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