Politik
Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz vom Bundesrat gebilligt
Freitag, 18. September 2020
Berlin – Der Bundesrat befasste sich heute abschließend mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz und billigte das Gesetz, welches im Verlaufe des parlamentarischen Verfahrens umfangreich verändert wurde.
In einer begleitenden Entschließung griff der Bundesrat die Befürchtungen vieler Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen auf, ihre Rechte auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe könnten eingeschränkt werden – insbesondere bei der Entscheidung über ihren Wohnort.
Diese Sorgen seien auch durch die Änderungen im Bundestagsverfahren nicht komplett ausgeräumt worden, so mahnen die Länder.
Sie fordern daher die Bundesregierung auf, den Vollzug und die Auswirkungen des neuen Gesetzes in Bezug auf dieses Selbstbestimmungsrecht eng zu begleiten, die Ergebnisse in angemessener Zeit zu veröffentlichen und bei Bedarf gesetzgeberisch entsprechend zu handeln.
Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, auch Anbieter ambulanter Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zu unterstützen. Diese hätten aufgrund der Coronapandemie ebenso Erlösausfälle wie Krankenhäuser oder stationäre Rehaeinrichtungen, würden aber bisher von keinem Rettungsschirm umfasst.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Ob und wann sie die darin geäußerten Forderungen aufgreift, liegt in ihrer Entscheidung. © EB/aha/aerzteblatt.de

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