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Politik

Lambrecht zu Immunitätsausweis: Noch viele Fragen zu klären

Freitag, 18. September 2020

Christine Lambrecht (SPD) /picture alliance, Kay Nietfeld

Berlin – Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sieht einen Coronaimmunitäts­ausweis kritisch. Sie befürchte, dass ein solcher Ausweis, je nachdem wie dieser ausge­staltet werde, eher spalte, sagte Lambrecht heute im RTL/ntv „Frühstart“. „Ist es denn wirklich so, wenn ich einmal erkrankt war, dass ich dann immun bin, was ja ein solcher Ausweis suggeriert“, sagte die SPD-Politikerin.

„Da sind viele grundrechtliche Fragen, auch datenschutzrechtliche Fragen zu klären. Das ist ein sehr, sehr sensibles Thema“, betonte Lambrecht zudem. Bei der Einführung der Corona-Warn-App sei bereits zu beobachten gewesen, dass viele Menschen genau darauf achteten, wie mit ihren Daten umgegangen werde.

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„Nur dadurch, dass wir diese Diskussion auch so offen geführt haben, gab es auch eine hohe Akzeptanz für diese App und deswegen müssen wir das bei einem solchen Instrument mindestens in der gleichen Intensität machen“, sagte Lambrecht.

Das Bundeskabinett hatte sich Ende April mit dem Thema befasst. Für den Fall, dass es demnächst gesicherte Erkenntnisse zur Immunität nach einer Coronainfektion geben sollte, soll eine Bescheinigungsmöglichkeit dafür kommen – ähnlich wie im Impfpass.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte aber zunächst den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme gebeten. Sie wird kommende Woche erwartet. © dpa/aerzteblatt.de

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dr.med.thomas.g.schaetzler
am Freitag, 18. September 2020, 19:53

ÜBERFLÜSSIGE IMMUNITÄTSAUSWEIS-DEBATTE

Vgl. dazu https://www.doccheck.com/de/detail/articles/29002-immunitaetsausweis-debatte-ueberfluessig

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) kritisiert einen Coronaimmunitäts­ausweis.

Der Deutsche Ethikrat wurde um eine Stellungnahme zum Thema Immunitätsausweis von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gebeten.

Das war im Mai 2020. Seit dieser Zeit hat sich der Deutsche Ethikrat neu formiert: Die 42-jährige Ärztin Alena Buyx, Professorin für Ethik der Medizin und Gesundheitstechnologien an der TU München, wurde zur neuen Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats gewählt.

Sie bezeichnet treffend, es sei wie einen „Pudding an die Wand zu nageln“, wenn verlässliche, verantwortungsvolle und zutreffende Antworten zum Thema Immunitätsausweis erarbeitet werden sollen.

Doch meines Erachtens ist und bleibt der Immunitätsausweis Etikettenschwindel.

Mit AK-Tests werden für SARS-CoV-2-Infektionen/COVID-19-Erkrankungen typische IgM-, IgG-, selten IgA-Antikörper validiert, auf Sensitivität/Spezifität untersucht im Patientenserum nachgewiesen.

Interpretationen erfordern medizinische, infektiologische, labortechnische Fachkenntnisse.

Wenn kein positives Ergebnis erscheint, hat der Patient entweder keine Antikörper, keinen Kontakt mit SARS-CoV-2 gehabt. Oder er wäre hochinfektiös, weil er in der Frühphase der Erkrankung noch keine Antikörper bildet. Dies ließe sich nur durch den spezifisch-aktuellen Erregernachweis mittels PCR erkennen/ausschließen, der aber nach 10-14 Tagen wieder negativ wird.

Fällt der Test dagegen positiv aus, ist der Patient entweder noch hochinfektiös (PCR-Nachweis?), weil er sich in der Spätphase der akuten Erkrankung befindet. Oder er hat die COVID-19-Erkrankung durchgemacht, ist vermutlich immun bzw. hat kreuzreagierende Antikörper gegen andere Coronaviren.

Vergessen wird, das es neben der humoralen, im zeitlichen Verlauf schwindenden AK-Bildung auch noch eine T-Zellen-Immunität gibt. Diese schützt mit ihrer Memory-Funktion auch ohne persistierende AK-Nachweise.

Die Immunitätsausweis-Debatte verkommt mehr und mehr zu einer Spielwiese infektiologischer Dilettanten, Profilneurotikern, "Gesundheits"-Weisen, Health-Literacy-Apologeten, WISO-Experten, Weltverbesserern, paramedizinischen "Fach"-Kundigen und Laienschauspielern in Politik, Medien, Wissenschaft und Gesellschaft.

Der Deutsche Ethikrat täte gut daran, einen SARS-CoV-2/COVID-19-Immunitätsausweis als positive/negative Diskriminierung strikt abzulehnen. Die vermeintliche Risikofolgenabschätzung ist wissenschaftlich-empirisch nicht gesichertes Wissen. Riskantes Verhalten/falsches Vorbild werden damit habituell hygienisch-präventiv fehlprogrammiert. Alle anderen, klinisch-infektiologisch relevanten Infektionskrankheiten müssten wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes ebenfalls mit berücksichtigt werden!

Dr. med. Thomas G. Schätzler, Facharzt für Allgemeinmedizin in Dortmund (z.Zt. Ramatuelle/F)
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