Ärzteschaft
Endgültige Fassung der ICD für 2021 erschienen
Donnerstag, 24. September 2020
Bonn – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die endgültige Fassung der ICD-10 für das Jahr 2021 veröffentlicht.
Diese „Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification“ – so der vollständige Name – bildet zusammen mit dem sogenannten Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) die Basis für die Entgeltsysteme in der ambulanten und stationären Versorgung.
In die neue Version sind laut dem BfArM 46 Vorschläge eingeflossen, zumeist von medizinischen Fachgesellschaften, Fachleuten aus der Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken sowie aus weiteren Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.
Sie betreffen unter anderem eine Infektion mit SARS-CoV-2, eine toxische Enzephalopathie und eine Divertikelkrankheit des Darmes. Ein Kommentar im Vorspann des sogenannten Systematischen Verzeichnisses erläutert wichtige Neuerungen in den einzelnen Kapiteln. Alle Änderungen im Detail sind in der sogenannten Aktualisierungsliste enthalten. Die „Differenzliste“ wiederum enthält die Änderungen der endgültigen Fassung gegenüber der Vorabfassung.
Ärzte und Dokumentare müssen Diagnosen im ambulanten und stationären Bereich nach der ICD-10-GM verschlüsseln. Dabei sind die „Deutschen Kodierrichtlinien“ (DKR) in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gelten die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych). Die Kodierrichtlinien werden von den Selbstverwaltungspartnern gemeinsam vereinbart.
„Die ICD-10-GM ist in verschiedenen Fassungen und Formaten erhältlich und wird zurzeit jährlich überarbeitet. Die aktualisierte Version tritt zu Jahresbeginn in Kraft und ist bis Ende des Jahres gültig“, hieß es aus dem BfArM. © hil/aerzteblatt.de

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