Ärzteschaft
BÄK stellt Informationen für Organisation von Videosprechstunden bereit
Freitag, 25. September 2020
Berlin – Eine Handreichung zur Umsetzung von Videosprechstunden in der Praxis stellt ab sofort die Bundesärztekammer (BÄK) bereit. Die Handreichung ist in acht Themenblöcke unterteilt, die einen kompakten und verständlichen Überblick über organisatorische, technische und rechtliche Aspekte der Fernbehandlung geben sollen.
„Mit der Coronapandemie sind Bedeutung und Akzeptanz der Telemedizin in Deutschland deutlich gestiegen“, erläuterte Josef Mischo, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Fernbehandlung der BÄK.
Das gelte auch und gerade für Videosprechstunden, die von Patienten immer häufiger nachgefragt würden. Man gebe deshalb Ärzten Informationen an die Hand, wie sie diese Versorgungsangebote gut und sicher in ihre Praxisabläufe integrieren könnten.
In dem Papier der BÄK sind auch weiterführende Informationen, etwa zum Ablauf der Videosprechstunde, zu den technischen Voraussetzungen oder zur Vergütung, enthalten. Sie können mit Hilfe von eingebetteten QR-Codes aufgerufen werden.
Mischo betonte, dass die BÄK mit dieser Handreichung auch über die Coronakrise hinaus einen Beitrag dazu leisten wolle, telemedizinische Angebote als Ergänzung zum Arztbesuch zu fördern. Der direkte und persönliche Arzt-Patienten-Kontakt werde der Regelfall bleiben, ist er überzeugt.
Als zusätzliche Option biete sich die Videosprechstunde aber bei bestimmten Erkrankungen und Therapieformen an. Schon vor der Coronapandemie habe es von Seiten der Patienten Interesse an diesen Leistungen gegeben.
Mittlerweile habe sich die Zahl der Patienten, die Videosprechstunden bereits nutzen oder sich dies vorstellen können, deutlich erhöht. Mit der Handreichung wolle man Ärzte dabei unterstützen, der Nachfrage ihrer Patienten nach Videosprechstunden zu entsprechen. © EB/aha/aerzteblatt.de

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