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Ärzteschaft

Sterbehilfe auf Agenda des Deutschen Ärztetages

Montag, 28. September 2020

/nmann77, stock.adobe.com

Berlin – In die Debatte um die Rolle von Ärzten am Lebensende kommt Bewegung. Die Bundesärztekammer (BÄK) denkt über eine Änderung des Berufsrechts bei der ärztlichen Beihilfe zu Selbsttötungen nach.

„Wir können nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine Norm aufrechterhal­ten, die dem Arzt jede Form von Unterstützung untersagt. Die Berufsordnung kann so nicht bleiben“, sagte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt dem Spiegel.

Ende Februar hatte das Bundesverfassungsgericht das vom Bundestag beschlossene Ver­bot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Die Richter betonten, es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Darin sei die Freiheit ein­geschlossen, auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

Wie die BÄK bestätigte, soll im Mai 2021 der nächste Deutsche Ärztetag über eine Ände­rung der Musterberufsordnung abstimmen. Der BÄK-Vorstand hat das Thema im Juni be­raten und empfiehlt eine Änderung der Musterberufsordnung. In dieser heißt es derzeit: „Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Denkbar sei eine Streichung des Sat­zes.

Für die tatsächliche Änderung des Berufsrechts sind am Ende die einzelnen Landesärzte­kammern zuständig. Diese müssten jede für sich eine Änderung beschließen. Reinhardt sagte, er halte die Sterbehilfe nicht für eine ärztliche Aufgabe. In Einzelfällen könne es aber gerechtfertigt erscheinen, einem Patienten beizustehen. © kna/dpa/may/aerzteblatt.de

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