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FDA rät zum Amalgamverzicht bei Hochrisikogruppen

Dienstag, 29. September 2020

Amalgamfüllung /charnsitr, stock.adobe.com

Silver Spring – Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat neue Empfehlungen zur Verwendung von Amalgamfüllungen herausgegeben.

Aufgrund eines erhöhten gesundheitlichen Risi­kos durch die von den Füllungen abgege­be­nen Quecksilberdämpfe rät die Behörde unter anderem davon ab, Kinder sowie Pa­tien­ten mit bestimmten neurologischen Erkrankun­gen, Patienten mit Nierenschäden und schwangere Frauen mit amalgamhaltigen Zahn­füllungen zu behandeln.

Amalgamfüllungen bestehen aus Quecksilber und einer pulverförmigen Legierung aus Silber, Zinn und Kupfer. Aus den Füllungen werden mit der Zeit kleine Mengen Quecksil­berdampf freigesetzt.

„Während geringe eingeatmete Mengen für die meisten Menschen im Allgemeinen nicht schädlich sind, kann dies für anfällige Personen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko bergen“, erklärte Jeffrey E. Shuren, Direktor des Center for Devices and Radiological Health der FDA in einem Statement.

Wie viel Dampf freigesetzt werde, könne dabei vom Alter der Füllung sowie von Gewohn­heiten wie Zähneknirschen abhängen. Als Alternative zu amalgamhaltigen Füllungen em­pfiehlt die US-Arzneimittelbehörde die Verwendung quecksilberfreier Materialien wie zum Beispiel Komposit- oder Glasionomerzement-Füllungen.

Für folgende Patientengruppen empfiehlt die FDA den Verzicht auf Amalgamfüllungen

  • Schwangere Frauen
  • Frauen mit Kinderwunsch
  • Stillende Frauen
  • Kinder, speziell im Alter unter sechs Jahren
  • Personen mit neurologischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose, Alzheimer oder Parkinson
  • Patienten mit beeinträchtigter Nierenfunktion
  • Personen mit bekannten Allergien gegen Quecksilber oder andere Bestandteile der Füllungen

Bestehende Amalgamfüllungen sollen allerdings nicht ersetzt werden, solange sie in gutem Zustand sind und es medizinisch nicht notwendig ist. Beim Entfernen intakter Amalgam­füllungen könne die Exposition gegenüber Quecksilberdämpfen vorübergehend besonders hoch sein, begründet Shuren diese Empfehlung.

Die neuen Empfehlungen der FDA seien das Ergebnis eines über 20 Jahre andauernden Prozesses aus Überprüfung der wissenschaftlichen Literatur, Überwachung von Meldun­gen und öffentlichen Diskussionen über die gesundheitlichen Effekte von dentalem Amalgam und Quecksilberdämpfen aus Amalgam, so FDA-Direktor Shuren.

Und all diese Reviews und Diskussionen seien im Allgemeinen zum gleichen Fazit ge­kommen: „Zwar deutet die Mehrheit der Evidenz darauf hin, dass Quecksilberdämpfe aus Amalgamfüllungen bei den meisten Menschen keine schädlichen Auswirkungen haben, doch es könnte bei Menschen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen zu negativen Effekten kommen“, berichtet Shuren.

Europa: Kein Amalgam für Kinder, Schwangere und Stillende

In Europa ist die Verwendung von Amalgamfüllungen seit dem 1. Juli 2018 für Kinder bis 15 Jahre, schwangere und stillende Frauen verboten und die Europäische Kommission hat kürzlich geprüft, ob man auch generell auf Amalgam bis 2030 verzichten kann.

Die Untersuchungen haben ergeben, dass ein Ausstieg sowohl technisch als auch wirt­schaftlich machbar ist, woraufhin die Kommission für 2022 einen Gesetzgebungsvor­schlag angekündigt hat.

In Deutschland gibt es bislang noch keine Einigung auf eine quecksilberfreie Zukunft in der Zahnmedizin. Das Umweltministerium hat aber angekündigt, dass sie den bestehen­den Plan zur Verringerung der Verwendung von Amalgam jährlich überarbeiten wird.

In einem Kommentar zu den neuen Empfehlungen der FDA fordert Florian Schulze, Ge­schäftsführer der Interessengemeinschaft für Umwelt-Zahnmedizin und Projektleiter des European Centers for Environmental Medicine, die Umstellung auf quecksilberfreie Alter­nativen.

Zahlreiche Europäische Länder arbeiteten bereits daran, alternative Füllungen als Stan­dard­material für die gesetzlichen Krankenversicherung einzuführen. „Es wird höchste Zeit auch in Deutschland auf quecksilberfreie Alternativen umzusteigen und besonders an­fälli­ge Personen zu schützen“, sagte er. © nec/aerzteblatt.de

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