Politik
Krankenkassen melden knapp 11.000 Selektivverträge
Dienstag, 29. September 2020
Berlin – In Deutschland gibt es insgesamt 11.237 Selektivverträge in der ambulanten und stationären Versorgung. Dies ergibt eine Datenanalyse des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS), die aus gemeldeten Zahlen von 104 der 105 Krankenkassen gewonnen wurde.
Das BAS wurde im Faire-Kassenwettbewerbsgesetz (GKV-FKG) vom Gesetzgeber beauftragt, eine Transparenzstelle für Selektivverträge einzurichten, da bislang ein bundesweiter Überblick fehlte. Die Daten sollen Anfang Oktober veröffentlicht werden. BAS-Chef Frank Plate stellte die Zahlen heute auf dem Kassengipfel in Berlin vor.
Demnach gibt es 8.820 Verträge nach Paragraf 140a SGBV. Das sind Verträge, bei denen Ärzte sowie andere Berufsgruppen in der ambulanten und stationären Versorgung bei bestimmten Krankheitsbildern interdisziplinär zusammenarbeiten sollen. Lange Zeit waren die Verträge nach Paragraf 140a als Verträge der „integrierten Versorgung“ bezeichnet worden und hatten bis 2009 auch eine Anschubfinanzierung erhalten.
Bei den Verträgen der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) gemäß Paragraf 73b wurden dem BAS 1.136 Verträge in Deutschland gemeldet. Bei den Facharztverträgen nach Paragraf 73c wurden dem BAS 959 Regelwerke zwischen Kassen und Ärzteverbänden angezeigt.
Mit der Transparenzstelle will der Gesetzgeber vor allem eine Übersicht über „Verträge schaffen und Zusammenhänge mit statistischen Auffälligkeiten“ feststellen. Dadurch soll auch geklärt werden, ob sich durch die Verträge die Zahlungen aus dem Risikostrukturausgleich auffällig verändern.
Diese Regelung fällt unter die Überschrift der „Stärkung der Manipulationsresistenz bei der Diagnosestellung“, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ebenfalls mit dem Gesetz einführen wollte, das Mitte Februar 2020 beschlossen wurde. © bee/aerzteblatt.de

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