Politik
BMG kritisiert mangelnde Länderfinanzierung von Pflegeeinrichtungen
Montag, 5. Oktober 2020
Berlin – Die Länder kommen überwiegend der gesetzlichen Vorgabe, die durch die Pflegeversicherung auftretenden Einsparungen in der Sozialhilfe zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen zu nutzen, nicht nach. Dies kritisiert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer Stellungnahme zu einer Studie bezüglich der Fördermechanismen in den Bundesländern.
Mit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 hatten sich Bund und Länder eigentlich darauf geeinigt, dass Einsparungen, die den Ländern als Träger der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung entstehen, zur Investitionskostenfinanzierung von Pflegeeinrichtungen herangezogen werden sollten. Die eingesparten Summen bewegen sich in einer Größenordnung von etwa fünf Milliarden Euro.
Die Ergebnisse der Studie auf der Basis von Daten der Jahre 2017 und 2018 zeigen, dass die Höhe der Länderförderung im Jahr 2017 insgesamt (ambulant, teilstationär, vollstationär) bei 789 Millionen Euro lag und 2018 bei 798 Millionen Euro. Im Sinne des Paragrafen 10 Absatz 2 SGB XI gab es demnach in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt keine Investitionskostenförderung – in allen anderen Bundesländern gab es entsprechende Instrumente.
Die durchschnittlichen, auf die Pflegebedürftigen umlagefähigen Investitionskosten einer stationären Pflegeeinrichtung lagen 2018 im Durchschnitt bei 14,19 Euro pro Tag und damit etwa 3,6 Prozent über dem Niveau des Vorjahres (2017: 13,70 Euro) – der Anstieg der Fördersumme der Länder betrug nur etwa 1,1 Prozent.
Die Investitionskostensätze waren in fast allen Bundesländern bei privaten Trägern am höchsten. Sowohl in den neuen Bundesländern (13,30 Euro) als auch in den alten Bundesländern (16,65 Euro) lagen die Werte über dem jeweiligen Durchschnitt.
Die Studienautoren weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Anteil privater Träger künftig höchstwahrscheinlich stärker ansteigen werde als der freigemeinnütziger und kommunaler.
Es sei deshalb empfehlenswert, die Entwicklung des Anteils privater Trägerschaften künftig näher zu untersuchen. Hierbei solle auch analysiert werden, inwieweit sich die Kostenunterschiede aus Fördermaßnahmen und Qualitätsunterschieden ableiten lassen.
Zudem solle, so eine weitere Empfehlung, geprüft werden, ob die finanzielle Unterstützung einzelner Kommunen bei dem Ausbau der Pflegeinfrastruktur verstärkt werden kann.
Zum Hintergrund: Mit dem Inkrafttreten des Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) 2017 wurden die Länder verpflichtet, dem BMG jährlich über Art und Umfang der finanziellen Förderung der Pflegeeinrichtungen im vorausgegangenen Kalenderjahr sowie über die mit dieser Förderung verbundenen durchschnittlichen Investitionskosten für die Pflegebedürftigen zu berichten.
Die auf Basis der gesetzlichen Regelung von den Ländern für das Jahr 2016 übermittelten Informationen zeigten jedoch eine erhebliche Heterogenität der Datenlage auf. Deshalb hatte das BMG im Juni 2018 nach vorheriger europaweiter Ausschreibung eine Studie zur Umsetzung der Berichtspflicht der Länder für die Jahre 2017 und 2018 in Auftrag gegeben, um Transparenz und Vergleichbarkeit der Investitionskostenförderung in den Ländern herzustellen. Auftragnehmerin war die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. © aha/aerzteblatt.de

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