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Politik

Bioethikkommission: Moratorium bei Keimbahneingriffen nicht durchsetzbar

Mittwoch, 7. Oktober 2020

/vchalup, stockadobecom

Mainz – Die rheinland-pfälzische Bioethikkommission hält das vom Deutschen Ethikrat empfohlene internationale Moratorium zu klinischen Anwendungen von Keimbahn­ein­griff­en „weder für zielführend noch für durchsetzbar“.

Das teilte der Justizminister von Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin (FDP), gestern bei der Vorstellung des 62-seitigen Abschlussberichts der Kom­mission zur Genschere CRISPR/­Cas9 mit. Mit diesem Instru­ment kann das Erbgut fast jedes Lebewesens, einschließlich des Menschen, verändert werden.

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Der Deutsche Ethikrat hatte im vergangenen Jahr eine Stellungnahme zu Keimbahn­ein­griffen veröffentlicht – also Eingriffen in das Erbgut von Nachkommen, die ihrerseits an die Nachkommen weitergegeben werden. Darin hieß es, solche Verfahren seien derzeit aufgrund der Risiken unzulässig, ethisch aber nicht grundsätzlich auszuschließen.

Mertin sagte, Deutschland müsse sich Gedanken machen, wie das Thema der klinischen Anwendungen von Keimbahneingriffen gesetzlich geregelt werden könne. Der interna­tio­nale Entwicklungsdruck lasse es nicht zu, dass der bundesdeutsche Gesetzgeber weiter darauf warte, nationale Antworten auf die Fragen zu finden.

Auch wenn zum gegenwärtigen Stand der Forschung ein Keimbahneingriff noch nicht vertretbar sei, könnten nach Auffassung der Kommission Fälle denkbar sein, in denen schweres menschliches Leiden durch eine entsprechende Therapie vermieden werden könne, ohne dass unvertretbare Risiken zu befürchten wären, erklärte der Minister.

Die Wahrnehmung der darin liegenden Chancen solle eher gefördert als verhindert wer­den. Hierbei sei vorauszusetzen, dass schwere Neben- und Negativfolgen ausgeschlossen werden können.

Die Kommission unter Vorsitz Mertins beschäftigte sich rund drei Jahre mit dem Thema aus ethischer, sozialer, rechtlicher und wirtschaftlicher Perspektive. Dem Gremium gehö­ren rund 20 Wissenschaftlern aus Ethik, Theologie, Medizin, Natur- und Rechtswissen­schaften sowie Vertreter aus Wirtschaft, Gewerkschaften und zuständigen Landesministe­rien an. Die Bioethik-Kommission soll die Landesregierung frühzeitig über die Einordnung neuer Technologien und ihre möglichen Folgewirkungen beraten.

„Ein praktisches Regierungshandeln wird sich aus dem Bericht nicht ableiten“, erklärte der Minister. Die Kommission habe sich bei ihrer Arbeit auf die Beantwortung von Frage­stellungen rund um den Eingriff in die menschliche Keimbahn konzentriert und andere Themen im Zusammenhang mit CRISPR/Cas9 ausgeklammert, um den Rahmen des Be­richts nicht zu sprengen. © dpa/aerzteblatt.de

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