NewsÄrzteschaftKV Baden-Württemberg will mehr Gestaltungs­spielräume
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Ärzteschaft

KV Baden-Württemberg will mehr Gestaltungs­spielräume

Donnerstag, 8. Oktober 2020

/v.poth, stock.adobe.com

Stuttgart – Die Delegierten der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg haben die diesjährige Honorarrunde für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten scharf kritisiert und mehr regionale Gestaltungsspielräume gefordert.

„In jeder Rede seitens der Politik und der Krankenkassen ist der ambulante Sektor als der zentrale Erfolgsfaktor für die bisherige erfolgreiche Bewältigung der Pandemie genannt worden“, sagte der KV-Vorsitzende Norbert Metke auf der Vertreter­versammlung. Und dann äußere sich das darin, dass wieder einmal die tatsächliche Ausgaben­entwicklung in den Praxen, etwa durch gestiegene Hygieneanforderungen, nicht einmal ausgeglichen werde.

Die Delegierten haben auf dem Treffen eine Resolution verabschiedet, in der sie die Kassenärztliche Bundesvereinigung auffordern, in ihren Forderungskatalog zur Bundes­tagswahl im kommenden Jahr weitreichende Änderungen aufzunehmen.

So soll die Preis- und Investitionsentwicklung in den Praxen, die zunehmende Versor­gungs­tiefe und das steigende Anspruchsverhalten der Bevölkerung künftig verpflichtend in die Berechnung des Orientierungspunktwertes eingehen. Darüber hinaus sollen in die Anpassungsfaktoren des Orientierungswertes regionale Faktoren einfließen.

„Ein Mitteltransfer von Bundesländern mit schlanken Versorgungsstrukturen in solche mit unwirtschaftlicheren ist abzulehnen“, heißt es in dem Entschluss.

Die KV-Delegierten fordern außerdem in der Resolution, Kosteneinsparungen durch ge­rin­gere Fallzahlen sowie aus Wirtschaftlichkeitsreserven müssten den Ärzten und Psycho­therapeuten und nicht nur den Krankenkassen zugutekommen.

In weiteren Entscheidungen wünscht sich die Vertreterversammlung zudem, dass der Staat den Praxen die erforderlichen technischen Komponenten beziehungsweise Soft­ware­lösungen für die Telematikinfrastruktur (TI) kostenfrei zur Verfügung stellt.

„Der Betrieb der gesamten TI als Daseinsinfrastruktur ist analog zum Bundesautobahnen­netz Aufgabe des Staates und nicht mehr dem Bereich der gesetzlichen Krankenversich­erung zuzurechnen“, heißt es in dem Beschluss.

„Wir stehen zur Digitalisierung im Gesund­heitswesen. Die heutige TI ist hierfür aber dys­funktional. Die Pannen der TI sorgen für Störungen im Praxisalltag“, sagte der stellver­tretende Vorstandsvorsitzende der KV, Johannes Fechner. © hil/aerzteblatt.de

LNS
LNS LNS LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Archiv

    NEWSLETTER