Ärzteschaft
KV Baden-Württemberg will mehr Gestaltungsspielräume
Donnerstag, 8. Oktober 2020
Stuttgart – Die Delegierten der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg haben die diesjährige Honorarrunde für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten scharf kritisiert und mehr regionale Gestaltungsspielräume gefordert.
„In jeder Rede seitens der Politik und der Krankenkassen ist der ambulante Sektor als der zentrale Erfolgsfaktor für die bisherige erfolgreiche Bewältigung der Pandemie genannt worden“, sagte der KV-Vorsitzende Norbert Metke auf der Vertreterversammlung. Und dann äußere sich das darin, dass wieder einmal die tatsächliche Ausgabenentwicklung in den Praxen, etwa durch gestiegene Hygieneanforderungen, nicht einmal ausgeglichen werde.
Die Delegierten haben auf dem Treffen eine Resolution verabschiedet, in der sie die Kassenärztliche Bundesvereinigung auffordern, in ihren Forderungskatalog zur Bundestagswahl im kommenden Jahr weitreichende Änderungen aufzunehmen.
So soll die Preis- und Investitionsentwicklung in den Praxen, die zunehmende Versorgungstiefe und das steigende Anspruchsverhalten der Bevölkerung künftig verpflichtend in die Berechnung des Orientierungspunktwertes eingehen. Darüber hinaus sollen in die Anpassungsfaktoren des Orientierungswertes regionale Faktoren einfließen.
„Ein Mitteltransfer von Bundesländern mit schlanken Versorgungsstrukturen in solche mit unwirtschaftlicheren ist abzulehnen“, heißt es in dem Entschluss.
Die KV-Delegierten fordern außerdem in der Resolution, Kosteneinsparungen durch geringere Fallzahlen sowie aus Wirtschaftlichkeitsreserven müssten den Ärzten und Psychotherapeuten und nicht nur den Krankenkassen zugutekommen.
In weiteren Entscheidungen wünscht sich die Vertreterversammlung zudem, dass der Staat den Praxen die erforderlichen technischen Komponenten beziehungsweise Softwarelösungen für die Telematikinfrastruktur (TI) kostenfrei zur Verfügung stellt.
„Der Betrieb der gesamten TI als Daseinsinfrastruktur ist analog zum Bundesautobahnennetz Aufgabe des Staates und nicht mehr dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zuzurechnen“, heißt es in dem Beschluss.
„Wir stehen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die heutige TI ist hierfür aber dysfunktional. Die Pannen der TI sorgen für Störungen im Praxisalltag“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV, Johannes Fechner. © hil/aerzteblatt.de

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