Politik
Bundesrat macht Weg für Krankenhausförderung und Coronaprämie frei
Freitag, 9. Oktober 2020
Berlin – Der Bundesrat hat den Weg für eine Milliardenförderung der Krankenhäuser und die Coronaprämie für Pflegekräfte in den Kliniken frei gemacht.
Das von der Länderkammer heute gebilligte „Zukunftsprogramm“ sieht eine einmalige Finanzspritze des Bundes in Höhe von drei Milliarden Euro vor, um Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und die IT-Ausstattung von Krankenhäusern voranzubringen.
Neben den Pflegekräften in den Altenheimen bekommen nun auch die Beschäftigten in den Kliniken eine Coronaprämie. Die 1.000-Euro-Prämie soll weitgehend aus Mitteln der Beitragszahler aufgebracht werden, das Geld soll aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnommen werden.
Kritiker monieren, dass wegen der Kriterien für die Verteilung der Gelder viele Beschäftigte außen vor bleiben. Denn es werden nur Krankenhäuser berücksichtigt, die durch die Coronapandemie besonders belastet wurden.
Aus der Regierungsantwort auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Harald Weinberg ergibt sich, dass mehr als 70 Prozent der Kliniken in Deutschland bei der Prämie nicht einbezogen werden. 433 Krankenhäuser erfüllten die erforderlichen Kriterien, heißt es in der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums.
Ende 2018 gab es 1.585 allgemeine Krankenhäuser in Deutschland, die genannten 433 machen 27,3 Prozent davon aus. Als besonders belastet gelten demnach zum einen Krankenhäuser mit weniger als 500 Betten, die zwischen Januar und Mai mindestens 20 Coronapatienten hatten. Dies trifft der Regierungsantwort zufolge auf 318 Krankenhäuser zu.
Zum anderen werden Kliniken ab 500 Betten berücksichtigt, die mindestens 50 Coronapatienten hatten. Dies trifft auf 115 Krankenhäuser zu.
Weil bei der Prämie viele Beschäftigte leer ausgehen dürften, hatten Betriebs- und Personalräte angekündigt, nicht wie gesetzlich vorgesehen an der Verteilung der Gelder mitzuwirken. Die Coronaprämie werde nur bis zu 100.000 von insgesamt 440.000 Pflegekräften im Krankenhaus zugutekommen, hieß es in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Mit dem vom Bundesrat gebilligten Gesetz werden zudem zahlreiche coronabedingte Sonderregelungen in der Pflege, die bislang befristet waren, bis Ende Dezember verlängert.
Dazu gehört die Möglichkeit für Pflegeeinrichtungen, Kosten etwa für Schutzausrüstungen ausgeglichen zu bekommen – und die pandemiebedingte Verlängerung des Pflegeunterstützungsgelds von zehn auf 20 Arbeitstage bis zum Jahresende.
Diese Leistung kann kurzfristig beantragt werden, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird und die Versorgung organisiert werden muss. Beschlossen wurden auch Verbesserungen für Eltern kranker Kinder während der Coronakrise.
Die Bezugsdauer für das sogenannte Kinderkrankengeld wird für das laufende Jahr von zehn auf 15 Tage verlängert, für Alleinerziehende auf 30 Tage. © afp/aerzteblatt.de

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