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Politik

Spahn verteidigt Pläne für verlängerte Sonderbefugnisse in Pandemiefällen

Dienstag, 20. Oktober 2020

/picture alliance, Revierfoto

Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat seine Pläne zur Verlängerung eigener infektionsschutzrechtlicher Sonderbefugnisse in Pandemiefällen verteidigt. Die Existenz entsprechender Regelungen entspringe „nicht Willkür oder Zufall“, sagte er heute im ZDF-Morgenmagazin.

Sonderbefugnisse des Bundesgesundheitsministers bei der Pandemiebekämpfung hätten vielmehr „gesetzliche Grundlagen“ und würden vom Bundestag regelmäßig diskutiert. Das werde auch weiterhin so sein, ergänzte Spahn.

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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) strebt im Eilverfahren eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes an, wodurch spezielle Befugnisse des Bundesgesundheitsministers zur Seuchenbekämpfung über den 31. März 2021 hinaus verlängert sowie erweitert werden sollen. Die Sonderrechte zum Erlass von Verordnungen sind bislang befristet und müssen vom Parlament regelmäßig verlängert werden.

Spahn sagte weiter, die Pläne zur Neuordnung des Gesetzes zielten auch auf eine Klärung der Zuständigkeiten rund um die Einreise aus dem Ausland und Einreisebeschränkungen. Es müsse in diesem Punkt „bessere rechtlichen Grundlagen“ geben. Der Bund müsse zentral für ganz Deutschland entscheiden. Dies gelte nicht nur für Corona, sondern auch für andere Krankheiten wie etwa Ebola.

Spahn: Bundestag könnte noch öfter zur Pandemie beraten

Die Pläne Spahns zu erweiterten Sonderbefugnissen hatten zu viel Kritik geführt, auch aus den Reihen des Koalitionspartners SPD. Es gehe ihm nicht um Verhinderung von Parla­ments­debatten, betonte Spahn. Diese seien wichtig, da es bei den Maßnahmen zur Eindämmung der aktuellen Coronapandemie um die „größten Freiheitseinschränkungen“ in der Geschichte der Bundesrepublik sowie große „Zumutungen für den Einzelnen“ gehe.

Seiner Auffassung nach könne der Bundestag „noch öfter“ über den Kampf gegen das Virus beraten, ergänzte Spahn. Auch das „föderale Miteinander“ von Bund und Ländern habe sich in der Krise bislang bewährt und sei sogar eine Stärke Deutschlands. Ein Blick auf das Nachbarland Frankreich zeige, dass ein Zentralstaat bei der Pandemiebekämpfung „im Moment nicht per se erfolgreicher“ sei.

Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth mahnte eine stärkere Beteiligung des Bundestags bei Entscheidungen zu Corona-Eindämmungsmaßnahmen an. In einer Zeit, in der zwischen dem Schutz von Gesundheit und dem Schutz von Freiheit und Bürgerrechten abgewogen werden muss, müsse es ein Ringen um Lösungen geben, forderte die Grünen-Politikerin heute im Deutschlandfunk. „Das ist Aufgabe des Parlaments, wir können das tun, wir sollten das wieder zurückholen.“

Grünen-Politikerin sieht Schieflage bei Gewaltenteilung

Roth sieht das Prinzip der Gewaltenteilung – also die Aufteilung der staatlichen Gewalt in legislative (gesetzgebende), exekutive (vollziehende) und judikative (Recht sprechende) Gewalt – in einer Schieflage. „Das ist eine wirklich gefährlich falsche Entwicklung, dass es weggeht von der Legislative hin zu klandestinen Exekutivveranstaltungen, dann auch noch mit wahlkämpfenden Ministerpräsidenten und unersättlichen Ministern“, sagte Roth.

„Die Koalitionsfraktionen haben viel zu lange sozusagen delegiert an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und das rächt sich.“ Durch das Ringen im Bundestag um die richtigen Antworten auf die schwierigen Fragen entstehe erst eine Akzeptanz in der Bevölkerung für Grundrechtseingriffe.

Seit Tagen war aus dem Bundestag immer mehr Kritik laut geworden, dass die Regierungen von Bund und Ländern die Entscheidungen an den Parlamenten vorbei träfen.

Im aktuellen Gesetzentwurf heißt es, die bisherigen Regelungen sollten „unter der Voraussetzung, dass dies zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist“ verstetigt werden. Zur Frage, was das konkret heißt, wollte sich eine Ministeriumssprecherin gestern in der Bundespressekonferenz nicht äußern. © afp/dpa/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #722364
ti16ja12sa29
am Mittwoch, 21. Oktober 2020, 09:31

Teamlösung statt Einzelkämpfer

Die gegenwärtige Diskussion um eine "Sonderbefugnis" oder auch "Ermächtigung" - schon dieses Wort läßt mich schaudern - zeigt leider eine Abkehr von der Realität durch die in der Blase Berlin sitzenden Politiker in den Ministerien.
Warum wird nicht deutlich, welche kompetenten Beratergremien aus der Praxis genutzt werden. Ich denke da an die Gremien des Bundestages, aber auch z.B. der Leopoldina mit ihren wichtigen auch im Alltag diskutierbaren "ad hoc -Mitteilungen zur Pandmiesituation".
Die Sonderbefugnis, schnell mit nicht in der Praxis erafhrenen und tätigen Bürokraten, Verordnungen zu erstellen, die dann durch Gerichte wegen Verfassungsfeindlichkeit "gekippt" werden, ist ein Skandal. Diese Handhabung bringt uns die der realen Situation einer ernsthaften Erkrankungswelle nicht voran.
Ich wünschte mir viel mehr fachlich kompetenten Einfluss der Bundesärztekammer und der landesärztekammern.
Kassenärztliche Bundesvereinigung bzw. die KVen der Länder reagieren jetzt schon vor Ort auch für die Praxis nutzbar schnell und kompetent.
Es kann nicht sein, dass wir als Ärzte medizinisch unlogische Entscheidungen mancher Behörden und Verordnungsgeber dann gegenüber den Patienten im Alltag "ausbügeln" sollen. Den Umgang mit Infektionen haben wir Ärzte gelernt und können ihn auch fachlich einordnen.
Ich hoffe, dass die Gremien und Fraktionen des Bundestages dieses Ansinnen des CDU Ministers in der Neuordnungsphase des Infektionsschutzgesetzes ablehnen und nicht verlängern!
Avatar #789658
2haeschen
am Dienstag, 20. Oktober 2020, 19:30

Eilverfahren ...

Hat man Angst, dass sich Corona bis Ende März 2021 in Luft aufgelöst hat, oder weshalb muss jetzt eine schnelle Entscheidung her?
Avatar #550935
Arco
am Dienstag, 20. Oktober 2020, 18:25

Art 20 Grundgesetz

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Frau Merkel, Herr Spahn, Sie haben nicht das Recht, diesen Grundgesetzartikel außer Kraft zu setzen. Die höchste Entscheidungsgewalt in unserem Staat geht vom Deutschen Bundestag aus - nicht vom Gesundheitsminister von Merkels Gnaden.

Wehret diesem Ermächtigungsvorgang !
Avatar #745246
Andre B.
am Dienstag, 20. Oktober 2020, 17:31

Ermächtigungen für Spahn: "JuristInnen dreht sich der Magen um"

Telepolis veröffentlicht heute ein Interview mit dem Juristen Franz Knieps, Vorstand des BKK-Dachverbandes und von 2003 bis 2009 Abteilungsleiter im Bundesministerium für Gesundheit. Darin heißt es u.a.:

»Franz Knieps: Das Grundgesetz kennt in der Tat keine Ausnahmeverfassung für den Fall einer Pandemie. Das ist kein Zufall, sondern das bewusste Ergebnis der Erfahrungen, die die Mütter und Väter unserer Verfassung mit der Weimarer Reichsverfassung und deren konkrete Handhabung durch den Anti-Demokraten Hindenburg als Steigbügelhalter von Hitler und den Nationalsozialisten gemacht hatten. Aber das Grundgesetz ist nicht blind gegenüber Ziel- und Interessenkonflikten der modernen Welt. Grundrechte gelten nicht absolut – mit Ausnahme der Menschenwürde. Sie können durch Gesetze eingeschränkt werden, dürfen aber – wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrückt – in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden. Schließlich müssen konkurrierende Grundrechte und daraus abgeleitete Schutzpflichten des Staates gegeneinander abgewogen werden.

>>> https://www.heise.de/tp/features/Wie-die-Corona-Gesetze-unsere-Staatsordnung-erschuettern-4930405.html
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