Politik
Debatte um Wiedereinführung der Freihaltepauschale
Freitag, 30. Oktober 2020
Düsseldorf – Wegen steigender Zahlen von Coronapatienten auf Intensivstationen hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgefordert, die Freihaltepauschale für Klinikbetten wieder einzuführen.
„Die Krankenhäuser haben im Frühjahr bewiesen, wie schnell sie Kapazitäten frei bekommen können“, sagte DKG-Präsident Gerald Gaß der Rheinischen Post. Heute gebe es mehr technische Kapazitäten als im März.
Freihaltequoten seien in dieser Situation sinnvoll und müssten von entsprechenden finanziellen Sicherheiten begleitet werden, „damit die Krankenhäuser in finanzieller Hinsicht den Rücken frei haben“, sagte Gaß.
„Wir wollen anders als im Frühjahr keinen flächendeckenden und unkoordinierten Lockdown in den Kliniken“, sagte der DKG-Präsident weiter. Ein Lockdown würde gestuft und vor Ort besser abgestimmt erfolgen. Die Krankenhäuser arbeiteten in den Regionen in gut funktionierenden Netzwerken zusammen, betonte Gaß.
Rückendeckung für die DKG kommt aus Rheinland-Pfalz. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) betonte, sie setze sich für die Wiedereinführung der Freihaltepauschale für die Krankenhäuser ein.
Sie habe Bundesgesundheitsminister Spahn bereits aufgefordert, im Krankenhauszukunftsgesetz bundesgesetzlich zu regeln, dass wieder eine entsprechende Ausgleichszahlung für frei gehaltene Betten eingeführt wird. Am Montag werde das Thema auch in der Telefonschalte der Gesundheitsminister besprochen.
Das Bundesgesundheitsministerium erteilte dem Anliegen von DKG und aus Rheinland-Pfalz heute eine Absage. Eine Wiedereinführung der Freihaltepauschale für nicht belegte Krankenhausbetten sei nicht geplant, teilte das Ministerium dem Deutschen Ärzteblatt mit.
Zu Beginn der ersten Pandemiewelle im März hatte der Bundestag die Krankenhausfinanzierung modifiziert. So erhielten die Krankenhäuser unter anderem eine Pauschale für Krankenhausbetten, die infolge der Verschiebung geplanter Eingriffe nicht belegt wurden.
„Wichtig ist, dass die Freihaltung von Kapazitäten für potenzielle COVID-19-Patienten nicht zu einer Unterversorgung anderer Patienten führt“, schreibt das BMG. Darüber müssten die Ärzte vor Ort entscheiden.
„Die Freihaltepauschalen sind ausgelaufen, wir haben aber mit dem Krankenhauszukunftsgesetz die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, dass coronabedingte Erlösrückgänge ausgeglichen werden“, so das Ministerium. „Außerdem gibt es bis Ende 2021 Zuschläge für coronabedingte Mehrkosten der Krankenhäuser.“ © dpa/afp/fos/aerzteblatt.de

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