Medizin
Studie: Fitness-Armbänder könnten COVID-19-Hotspots erkennen
Freitag, 30. Oktober 2020
La Jolla/Kalifornien – Veränderungen von Herzfrequenz, Schlafdauer und körperlicher Bewegung, die von Fitness-Armbändern aufgezeichnet wurden, haben zusammen mit den Symptomen, die die Nutzer in einer Smartphone-App notierten, in einer Studie in Nature Medicine (2020; DOI: 10.1038/s41591-020-1123-x) Hinweise auf eine COVID-19-Erkrankung geliefert, die für epidemiologische Untersuchungen genutzt werden könnten.
Neben einem Smartphone haben sich viele Menschen mittlerweile auch ein Fitness-Armband zugelegt, das sie tagsüber und nachts wie eine Armbanduhr am Handgelenk tragen. Sensoren registrieren die Herzfrequenz und die Bewegungen der Hand und übermitteln die Daten automatisch an das Smartphone.
Ein Team vom Scripps Research Translational Institute in La Jolla/Kalifornien hat für die Betriebssysteme iOS und Android die App „MyDataHelps“ (in Deutschland nicht verfügbar) entwickelt, die diese Daten für Forschungszwecke auswertet. In der App werden die Nutzer auch zu möglichen Symptomen befragt und ob bei ihnen ein Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt wurde.
Bis zum 7. Juni hatten in den USA 30.529 Personen „MyDataHelps“ heruntergeladen und ihre Daten zur Verfügung gestellt. Darunter waren 3.811 Personen mit möglichen Symptomen von COVID-19. Von diesen hatten 333 einen Abstrich durchführen lassen, der bei 54 positiv ausfiel.
Die Forscher haben jetzt untersucht, ob die positiven Ergebnisse im SARS-CoV-2-Test mit den Daten aus dem Fitness-Armband korrelierten. Dies war tatsächlich der Fall. Die positiv getesteten Personen hatten ihre tägliche Schrittzahl im Durchschnitt um 3.533 vermindert und nachts 57 Minuten länger geschlafen.
Diese Daten liefern während der Pandemie (in der andere Erkrankungen in den Hintergrund geraten sind) durchaus Hinweise auf das Vorliegen einer COVID-19-Erkrankung. Giorgio Quer und Mitarbeiter ermittelten für die Schlafdauer einen AUC-Wert der ROC-Kurve von 0,68. Für die Änderung der Schrittzahl betrug der AUC-Wert 0,69.
Wurden beide Informationen kombiniert, stieg der AUC-Wert auf 0,72. Wurden auch noch die Symptome hinzugenommen, die die Nutzer auf ihrem Smartphone notiert hatten, betrug der AUC-Wert sogar 0,80 (Interquartilbereich 0,73 bis 0,86).
Das ist zwar noch weit von dem Idealwert von 1 entfernt, bei dem eine 100-prozentige Sensitivität und Spezifität erreicht würde. Ein Abstand zum AUC-Wert von 0,5, der ein reines Zufallsergebnis anzeigt, ist jedoch klar erkennbar.
Zur Früherkennung einer Erkrankung ist der AUC-Wert vermutlich zu gering. Ein Screening mit der App würde vermutlich zu einer Flut von nicht-bestätigten Verdachtsfällen führen. Für epidemiologische Zwecke könnten die Ergebnisse jedoch nützlich sein.
Ein Anstieg der auffälligen Messwerte und Symptome in einer Region könnte ein erster Hinweis für einen neuen Ausbruch („Hotspot“) sein, auf den die Behörden frühzeitig reagieren könnten. Die Forscher schätzen, dass für epidemiologische Zwecke nur 1 bis 2 % der 100 Millionen Amerikaner, die bereits ein Fitness-Armband (oder einen tragbaren Tracker) besitzen, die App nutzen müssten. © rme/aerzteblatt.de

Es reicht
Ein solcher Unsinn ist die Behauptung, das RKI würde Zahlen unterdrücken, z.B. die Zahl der durchgeführten PCR-Teste und deshalb seien (u.a.) die Angaben über die 7-Tage -Inzidenz wertlos.
Die durchgeführten Teste, Anzahl N, stellen eine Stichprobe innerhalb der Gesamtbevölkerung dar. Anfang des Jahres war dies Zahl N ganz sicher sehr klein gegen die Gesamtbevölkerung - und sie war auch noch lokal inhomogen aufgesplittet. Die solchermaßen ermittelten Werte hatten selbstverständlich eine enorme Fehlerbreite und man hat sie gar nicht erst veröffentlicht. Mit zunehmender Testzahl und zudem immer homogeneren Verteilung der Erhebungsorte wurde die Fehlerbreite immer geringer und bei der seit dem Sommer drastisch erhöhten Testzahl konnte man immer verläßlichere Werte u.a. für den Inzidenzwert angeben. Damit war es auch möglich, sich auf Grenzwerte festzulegen. Die Tatsache, daß man genau das getan hat, impliziert die Zahl der durchgeführten Tests - wobei es auf den genauen numerischen Wert gar nicht ankommt : Die Zahl N ist "ausreichend groß,um statistisch verläßliche Daten zu berechnen" . Genau darauf - und nur darauf kommt es an.
Man kann dafür plädieren, in einer Fachzeitschrift die Fehlerbreiten z.B. für den Inzidenzwert, anzugeben - eigentlich eine Selbstverständlichkeit wie schon mehrfach betont.
Ein Fachartikle ist das EINE, eine politische Verordnung/Gesetz ist das ANDERE. In letzterem müssen eindeutige Angaben stehen damit unstrittiges und unverzügliches Handeln garantiert ist.
Daher stehen in der Verordnung die vereinbarten Grenzwerte allein. Würde man dort auch die Fehlerbreiten mit aufnehmen, kann jeder sich vorstellen, was passiert : statt zügigen Handelns würden prozessuale Mätzchen beginnen - und alles zum Scheitern bringen.

@penangexpag - Nun bleiben Sie doch entspannt

CAVE vor dem Chaos !

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