Ärzteschaft
Psychotherapeuten fordern Telefonsprechstunde auch für Neuerkrankte
Dienstag, 3. November 2020
Berlin – Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz fordern, dass auch psychisch kranke Menschen, die einem Psychotherapeuten noch nicht bekannt sind, telefonisch psychotherapeutisch beraten und behandelt werden können, wenn sie während der Coronakrise nicht anders versorgt werden können.
Hintergrund ist, dass KBV und GKV-Spitzenverband am 30. Oktober im Bewertungsausschuss beschlossen haben, dass auch während der zweiten Coronawelle Psychotherapeuten rund eine psychotherapeutische Sitzung pro Monat (bis zu 20-mal 10 Minuten pro Patient pro Quartal) telefonisch anbieten können. Bereits im zweiten Quartal war es aufgrund dieser Sonderregelung möglich, telefonische Konsultationen abzurechnen.
Dafür muss der Patient der Praxis allerdings bekannt sein. Als „bekannt“ gilt ein Patient laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) dann, wenn er in den letzten sechs Quartalen, die dem Quartal der Konsultation vorausgehen, mindestens einmal in der Praxis gewesen ist.
„Der Ausschluss von Neuerkrankten von der psychotherapeutischen Telefonversorgung ist befremdlich“, sagte BPtK-Präsident Dietrich Munz. „Gerade in pandemischen Situationen, in der sich depressive und Angstsymptome noch verstärken, ist es enorm wichtig, unproblematisch und gefahrlos psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen zu können“, betonte Peter Andreas Staub, Mitglied des Vorstands der KV Rheinland-Pfalz.
Auch die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung und der Bundesverband der Vertragstherapeuten haben in den vergangenen Monaten immer wieder die Telefonsprechstunde für Patienten, die nicht bekannt sind, angemahnt. Für eine intensivere Behandlung stark belasteter Patienten reiche dies nicht aus, kritisiert BPtK-Präsident Munz.
Das sieht auch KV-Vorstandsmitglied Staub so. Insbesondere für ältere Menschen oder solche mit somatischen Erkrankungen, die aufgrund der Ansteckungsgefahr nicht in die Praxen kommen können, sei die Telefonsprechstunde wichtig. Außerdem verfügten viele von ihnen nicht über die technischen Voraussetzungen, eine Videosprechstunde nutzen zu können oder sie leben in ländlichen Regionen mit unzureichender Internetanbindung.
„Schon während der ersten Coronawelle haben wir beobachtet, dass sich psychische Störungen verstärken. Deshalb rufen uns täglich Patienten an, die Beratung und Behandlung benötigen, aber vorher noch nicht in unseren Praxen waren“, erläuterte Munz. Wenn eine Videobehandlung für diese Menschen nicht möglich sei, müsse man sie telefonisch versorgen können, fordert er.
Darüber hinaus „unverständlich“ ist für die BPtK auch die Regelung, dass die Akutbehandlung nicht per Video erbracht werden kann. „Gerade sie ermöglicht, mit bis zu 24-mal 25 Minuten Patienten in akuten Krisen rasch behandeln zu können“, erläutert Munz. Auch hier müsse Abhilfe geschaffen werden. © PB/aerzteblatt.de

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