Politik
Gesetz zur Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen auf dem Weg
Dienstag, 3. November 2020
Hannover – Zwei Monate nach der Entscheidung zur Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen hat die Landesregierung Niedersachsen das dafür erforderliche Gesetz auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf werde vor der Verabschiedung im Landtag zunächst den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt, teilte Sozialministerin Carola Reimann (SPD) mit.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Pflegekammer nach Inkrafttreten des Gesetzes sechs Monate Zeit bleiben, um die anfallenden Aufgaben der Abwicklung – wie etwa das Kündigen von Verträgen – zu erledigen. Die dann noch verbliebenen Aufgaben übernimmt das Land in seiner Funktion als Rechtsnachfolger.
Schon jetzt sei mit der Pflegekammer vereinbart, dass keine langfristigen Verträge mehr abgeschlossen werden dürfen. Zudem gab es bereits Gespräche bezüglich der Möglichkeit, einen Teil der Beschäftigten in den Landesdienst zu übernehmen. Die Regelung von Weiterbildungen wird wieder auf das Land übergehen, das laut Gesetz dazu ermächtigt wird, eine Weiterbildungsordnung zu erlassen.
Parallel zum Auflösungsgesetz soll in einem gesonderten Gesetz die Rechtsgrundlage für die Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge aus den Jahren 2018 und 2019 geschaffen werden. Das Land werde dafür rund vier Millionen Euro bereitstellen, so dass die Pflegekammer in der Folge mit der Rückerstattung der Beiträge beginnen kann, sagte Reimann. „Die Rückzahlung der erhobenen Mitgliedsbeiträge hat für uns eine hohe Priorität und soll so schnell wie möglich beginnen.“
Die Kammer als Interessenvertretung der Pflegebeschäftigten war 2017 ins Leben gerufen worden und hatte 2018 die Arbeit aufgenommen. Ärger gab es, weil alle Pflegekräfte auch gegen ihren Willen Pflichtmitglieder in der Kammer werden und einen Mitgliedsbeitrag zahlen sollten. Bei einer allerdings schwach genutzten Online-Befragung stimmten schließlich 70,6 Prozent der Pflegekräfte gegen den Fortbestand der Kammer. © dpa/aerzteblatt.de

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