Ärzteschaft
Streit um ambulantes Operieren in Nordrhein
Mittwoch, 11. November 2020
Düsseldorf – Ärzte und Krankenkassen in Nordrhein streiten um die Förderung des ambulanten Operierens. Die Krankenkassen im Rheinland hätten einen über 14 Jahre laufenden Förderungsvertrag für ambulante Operationen und Koloskopien gekündigt, kritisiert die Ärzteseite.
„Ohne die bestehende und unbedingt notwendige Förderung des ambulanten Operierens werden die ambulanten Operieren im Rheinland nicht überleben können“, sagte Manfred Weisweiler, Vorsitzender des Berufsverbands der niedergelassenen Chirurgen in Nordrhein.
Damit werde ohne Not von den Kassen eine patientennahe Hochleistungsversorgung mit extrem niedrigen Infektionsquoten liquidiert. Die Patienten, die damit in die Krankenhäuser gezwungen würden, würden dafür kein Verständnis haben.
An der Kritik beteiligen sich außerdem die nordrheinischen Berufsverbände der Orthopäden, Urologen, HNO-Ärzte, Gynäkologen, Anästhesisten, Hautärzte und der niedergelassenen Gastroenterologen.
Laut den Verbänden entstehen den Krankenkassen durch das ambulante Operieren im Vergleich zur stationären Versorgung deutlich geringere Kosten, weshalb zahlreiche ambulante Operationen zuletzt mit einer Förderung in Höhe von fünf bis 15 Prozent durch die Kassen finanziell gestützt wurden.
„Es ist klar, dass ab Januar 2021 die ambulanten Operationen und auch die Koloskopien nicht mehr ohne eine vollständige Kostenzusage der Krankenkassen durchgeführt werden können. Wir werden vor den Operationen Kostenzusagen der Kasse einfordern. Welche Kasse es treffen wird, wird kurzfristig entschieden“, so die Berufsverbände.
Für Patienten könnte das bedeuten, dass sie sich noch im Dezember für Facharzttermine im Januar in den jeweiligen Kassengeschäftsstellen vorstellen müssen, so die Verbände.
Die Krankenkassen können die scharfe Kritik der Ärztevertreter nicht nachvollziehen. „Es ist richtig, dass trotz intensiver Verhandlungen keine Einigung über eine weitere Fortführung der ‚Punktwertzuschläge‘ für die Leistungen des ambulanten Operierens erzielt werden konnte“, sagte eine Sprecherin der AOK Rheinland/Hamburg dem Deutschen Ärzteblatt.
Die ambulanten Operationen würden aber weiterhin vergütet. Es entfalle lediglich der Förderzuschlag. Die Krankenkassen sehen eine Fortführung der Zuschläge als rechtlich klärungsbedürftig an, da sich diese Rahmenbedingung geändert hat. © hil/aerzteblatt.de

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