Ärzteschaft
KBV fordert bei COVID-19-Impfungen regional angepasste Lösungen
Mittwoch, 11. November 2020
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat das geplante Vorgehen der Bundesregierung bei den kommenden Impfungen gegen das SARS-CoV-2-Virus kritisiert und mehr regionale Kompetenzen angemahnt.
„Aus Sicht der KBV ist aus Effektivitätsgründen zwingend erforderlich, hier auf etablierte regionale Wege zu setzen und damit das Versorgungsgeschehen soweit als möglich in regionalen Bahnen zu belassen und eine zügige Umsetzung nicht zu gefährden“, heißt es in der Stellungnahme der KBV zum Entwurf des „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Drittes Bevölkerungsschutzgesetz).
Die regionalen Impfvereinbarungen durch eine bundesweite Rechtsverordnung zu regeln – wie im Gesetzentwurf vorgesehen – stelle einen erheblichen Eingriff in die Selbstverwaltung dar und könne die regionalen Versorgungsbedarfe nicht hinreichend berücksichtigen.
„Es wird dringend angeraten, auf eine Regelungstechnik auszuweichen, die die Stärken der regionalen Strukturen berücksichtigt“, betont die KBV in der Stellungnahme. Dazu sollte die Sicherstellung der pandemiebedingten Impfung auf der Ebene der Länder erfolgen, „um diese letztlich in die Versorgung- /Finanzierungsverantwortung einzubeziehen und eine hohe regionale Flexibilität der Strukturen zu ermöglichen“, so die KBV.
Ein weiterer Kritikpunkt der Kassenärzte betrifft die Finanzierung der Impfungen für Bürger, die nicht gesetzlich versichert sind.
Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Im Sozialgesetzbuch Fünf wird darüber hinaus geregelt, dass, soweit dies im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite erforderlich ist, sowohl in Bezug auf Schutzimpfungen als auch in Bezug auf Testungen nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte einen entsprechenden Anspruch haben können, wenn eine entsprechende Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit dies vorsieht.“
Die KBV verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV). „Aus Sicht der KBV kann es insbesondere für PKV-Versicherte beim regulären Weg der Kostentragung bleiben, der auch in den Verwaltungsaufwänden bei Einbindung von privatärztlichen Verrechnungsstellen beherrschbar sein dürfte. Jedenfalls erscheint es nicht als nachvollziehbar, dass beitragsfinanzierte Finanzmittel für die Versorgung Nichtversicherter verwandt werden“, schrieb die KBV bereits bei ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes im Oktober.
Das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz entwickelt die bisherigen Regelungen der beiden im März und im Mai 2020 beschlossenen Bevölkerungsschutzgesetze fort. „Wir bereiten mögliche COVID-19-Impfungen vor, erweitern Laborkapazitäten und machen einheitliche Vorgaben für die Rückkehr aus Risikogebieten. Unser oberstes Ziel bleibt, Infektionsketten zu durchbrechen und unser Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen“, erläuterte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Bundestag. © hil/aerzteblatt.de

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