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Bayerischer Verwaltungs­gerichtshof kippt vollständige Schließung von Fitnessstudios

Donnerstag, 12. November 2020

/littlewolf1989, stock.adobe.com

München – Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die vollständige Schließung von Fitnessstudios im Zuge des teilweisen Lockdowns gekippt. Die vollständige Schließung verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, entschied das Gericht in einem heute in München veröffentlichten Beschluss.

Die entsprechende Regelung in der bayerischen Landesverordnung sei außer Vollzug ge­setzt. Rechtsmittel sind nicht möglich. Mit der Entscheidung gaben die Richter dem Eil­antrag eines Betreibers eines Fitnessstudios zum Teil statt.

Der Senat geht davon aus, dass Inhaber von Fitnessstudios mit der vollstän­digen Schlie­ßung benachteiligt werden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei. Die vollständige Schließung sei nicht verhältnismäßig, weil Individualsport nach der Verord­nung zulässig bleiben solle. Dies müsse auch für Fitnessstudios gelten.

Den Antrag des Betreibers auf Außervollzugsetzung auch der restlichen Beschränkungen des Individualsports lehnte das Gericht aber ab. Das derzeitige Infektionsgeschehen rechtfertige die Beschränkungen, auch wenn die wirtschaftliche Betätigung der Sport­betriebe stark beschränkt werde. © afp/aerzteblatt.de

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