Vermischtes
Bundesverfassungsgericht weist ersten Eilantrag zum Teillockdown ab
Donnerstag, 12. November 2020
Karlsruhe – In einem ersten Eilverfahren zum Teillockdown im November hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Eilantrag eines bayerischen Filmtheaters mit Restaurant zurückgewiesen.
Die nur hinsichtlich des Gastronomiebetriebs zulässige Verfassungsbeschwerde sei nicht offensichtlich unbegründet und bedürfe eingehender Prüfung, heißt es in dem Beschluss von gestern, der heute veröffentlicht wurde.
Eine vorläufige Außerkraftsetzung der Vorschriften lehnten die Karlsruher Richter aber unter Verweis auf die schwerwiegenden Folgen ab (Az. 1 BvR 2530/20).
Die Gefahren der Coronapandemie seien „weiterhin sehr ernst zu nehmen“. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Gastronomiebetriebe zum Infektionsgeschehen beitrügen.
Die Richter verweisen außerdem darauf, dass die Schließungen Teil eines größeren Gesamtkonzepts seien und der Staat zum Gesundheits- und Lebensschutz grundgesetzlich verpflichtet sei. Diese Beurteilung dürfte auch für weitere Eilentscheidungen zum Teil-Lockdown maßgeblich sein. © dpa/aerzteblatt.de

Lockdown des Frühjahrs

Studie belegt massive negative gesundheitliche Folgen eines Lockdowns
Im Landkreis Waldshut (ca. 165’000 Einwohner) starben im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019 im April 165 Menschen. Dieses Jahr waren es 227, was einer Übersterblichkeit von 37 Prozent entspricht. Von den 62 zusätzlichen Todesfällen lassen sich aber nur 34 mit Corona in Verbindung bringen, die 28 restlichen nicht.
Studienautor Dr. Stefan Kortüm erklärt die Ergebnisse gegenüber der BILD. «Parallel zum Anstieg der Sterblichkeit gingen die stationären Aufnahmen oder Komplikationen chronischer Krankheiten im Vergleich zum April 2019 um 73 Prozent zurück.» Fast die Hälfte der Übersterblichkeit stehe «im Zusammenhang mit der reduzierten Nutzung medizinischer Notfallstrukturen», so der Arzt.
Dies bedeutet, dass während des Lockdowns viele Menschen – wohl aus Angst vor Corona – nicht zum Arzt gingen. «Insbesondere Menschen mit akuten Verschlechterungen chronischer Krankheiten, etwa Lungen- oder Herzkrankheiten, aber auch Tumor-Erkrankungen, haben in diesem Zeitraum keine medizinische Hilfe gesucht», erklärt Dr. Kortüm.
Besonders tragisch: Mehr als doppelt so viele Menschen wurden leblos alleine zu Hause aufgefunden.
>>> https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.10.27.20220558v1 & https://www.oe24.at/coronavirus/studie-so-toedlich-ist-der-lockdown/453701485 & https://www.heidelberg24.de/baden-wuerttemberg/coronavirus-lockdown-toedlich-studie-baden-wuerttemberg-waldshut-klinikum-hochrhein-aerzte-patienten-tote-zr-90096799.html
Vergleichbare Studien für ganz Deutschland sind bislang nicht erschienen. Rückläufige Zahlen in den Notaufnahmen gab es im April aber tatsächlich deutschland- und sogar weltweit, bestätigt Kortüm. Das lässt vermuten, dass auch andernorts Menschen aufgrund des Lockdowns auf wichtige Behandlung verzichtet haben - und möglicherweise aufgrund dessen verstorben sind.
Es könnten durch die Pandemie auferlegte Beschränkungen wie zum Beispiel die Anordnung, das Haus nur im Notfall zu verlassen, indirekt Leben gefordert haben, etwa durch eine verspätete Behandlung akuter Notfälle, psychische Belastungen oder eine Verschlimmerung chronischer Krankheiten, heißt es in dem Thesenpapier weiter.
Woolf und seine Kollegen hatten Daten von 50 US-Staten untersucht und die Monate Januar bis April 2020 mit den entsprechenden Zeiträumen der sechs Vorjahre verglichen. Dabei zeigte sich: 2020 waren in diesen Monaten 87.001 Menschen mehr gestorben als in den Jahren zuvor. Nur 65.246 davon, also etwa 75 Prozent, ließen sich eindeutig auf eine Infektion mit Covid-19 zurückführen.
Übrig bleiben 21.755 zusätzliche Todesfälle, die als indirekte Folge der Pandemie und des Lockdowns eingetreten sein könnten. Das ist ein wesentlich geringerer Anteil als in der deutschen Studie (25 Prozent statt 55 Prozent). Trotzdem sprechen auch diese Zahlen für einen Anstieg der Todesfälle in Zusammenhang mit einem Lockdown.
>>> https://jamanetwork.com/journals/jama/fullarticle/2768086

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