Ärzteschaft
Ärztekammer prüft Beschwerden über Coronaleugner unter Ärzten
Montag, 16. November 2020
Hannover – Die Ärztekammer Niedersachsen hat Patienten ermutigt, Ärzte zu melden, die sich als Coronaleugner hervortun. Es gebe nur wenige Einzelfälle, teilte die Ärztekammer mit.
Bezogen auf die Gesamtmitgliederzahl von knapp 43.000 Ärztinnen und Ärzten in Niedersachsen handele es sich um eine sehr niedrige zweistellige Zahl „unter 20“. Dennoch gebe es auch in Niedersachsen Beschwerden von Patienten und Ärztekollegen oder generelle allgemeine Hinweise von Dritten.
„Wenn wir Beschwerden erhalten, prüfen wir diese berufsrechtlich und holen in diesem Rahmen auch Stellungnahmen der betroffenen Ärzte ein“, sagte der Sprecher der Ärztekammer, Thomas Spieker.
Gegebenenfalls werde ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet mit den Möglichkeiten, eine Rüge zu verhängen oder ein berufsgerichtliches Verfahren zu beantragen. „Im Einzelfall kann es auch sinnvoll sein, Strafanzeigen zu erstatten“, sagte Spieker.
Beschwerden würden sehr ernst genommen, da die dort geschilderten Vorwürfe aus Sicht der Kammer nicht mit gewissenhaftem ärztlichem Verhalten vereinbar seien. Die Kammer warnte zugleich vor Gefälligkeitsattesten zur Befreiung von der Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Die Berufsordnung lege klar fest, dass der Arzt bei „der Ausstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wissen seine ärztliche Überzeugung auszusprechen“ habe. Zuwiderhandlungen seien ein Verstoß gegen die Berufsordnung. © dpa/aerzteblatt.de

Wer nichts weiß,

Strafbar sind Ihre Äußerungen, "simplicissimus500"
Zur Begründung;
https://aktuelles.uni-frankfurt.de/aktuelles/falschbehauptungen-zum-promotionsverfahren-von-prof-dr-christian-drosten/
"GOETHE-UNI online – Aktuelle Nachrichten aus Wissenschaft, Lehre und Gesellschaft | News | Kalender | Aktuelles aus der Goethe-Universität Frankfurt Aktuell Gesellschaft Forschung Studium Campus Menschen Hochschule Veranstaltungen
Falschbehauptungen zum Promotionsverfahren von Prof. Dr. Christian Drosten
Seit Ende Juni 2020 werden insbesondere im Internet gezielt Falschbehauptungen gestreut, die Ende 2001 fertiggestellte und am 6. Februar 2002 am Fachbereich Medizin der Goethe-Universität eingereichte Dissertation „Etablierung von Hochdurchsatz-PCR-Testsystemen für HIV-1 und HBV zur Blutspendertestung“ von Prof. Dr. Drosten wäre nicht auffindbar, bzw. diese sei vor 2020 nicht zugänglich gewesen und dementsprechend nicht ordnungsgemäß veröffentlicht worden. Es wird gefolgert, das Promotionsverfahren von Herrn Drosten wäre nicht rechtskonform durchgeführt worden. Diese frei erfundenen Behauptungen sind ebenso unzutreffend wie die hieraus gezogenen Schlussfolgerungen:
Es bestehen – auch nach mehrfacher Überprüfung – keine Zweifel daran, dass das Promotionsverfahren des Herrn Prof. Dr. Drosten ordnungsgemäß durchgeführt wurde."
Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Keine Sorge, Herr simplicissimus500,

Denunziations- und Blockwartmentalität
Die Kammern hätten Ihren moralischen Eifer in
den Dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts
gebraucht . Die wissenschaftliche Auseinandersetzung sollte in diesem Fall doch wohl ausreichen?

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