Politik
AMNOG-Verfahren: AOK für Abschaffung der freien Preisbildung
Mittwoch, 18. November 2020
Berlin – Angesichts steigender Arzneimittelausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich der AOK-Bundesverband für eine Reform der Preisbildung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) ausgesprochen.
„2019 sind die Nettokosten für Arzneimittel noch einmal um sechs Prozent gestiegen“, sagte die Geschäftsführerin Versorgung des Verbandes, Sabine Richard, heute auf einer virtuellen Pressekonferenz.
Wie Analysen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) ergeben hätten, seien dafür vor allem neu zugelassene patentgeschützte Arzneimittel verantwortlich, deren Preis die Hersteller im ersten Jahr nach der Zulassung frei festlegen können.
„Mit 21 Milliarden Euro machen diese Arzneimittel fast die Hälfte der gesamten Arzneimittelausgaben aus, während sie nur einen Versorgungsanteil von 6,5 Prozent haben“, erklärte Richard. Zehn Jahre nach Inkrafttreten des AMNOG sei eine Reform der Preisbildung deshalb überfällig.
Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, erklärte: „Das hat sich schon lange vor der Coronapandemie abgezeichnet, wird aber mit Blick auf die drohende Finanzmisere der gesetzlichen Krankenversicherung zwingend erforderlich.“
Interimspreis festlegen
Dem AMNOG zufolge nimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine frühe Nutzenbewertung eines neuen Arzneimittels vor und vergleicht es dabei mit der bisherigen Standardtherapie. Auf dieser Grundlage verhandeln der Hersteller und der GKV-Spitzenverband einen Betrag, den die Krankenkassen ab dem ersten Jahr nach der Marktzulassung zahlen.
Der AOK-Bundesverband schlägt nun vor, den Zeitraum des AMNOG-Verfahrens zu verkürzen. Demnach soll das Verfahren bereits kurz vor dem Marktzugang beginnen und neun Monate nach der Zulassung enden. In diesem Zeitraum sollen die Hersteller künftig den Preis nicht mehr frei wählen können.
Stattdessen soll der G-BA einen „Interimspreis“ mithilfe eines Algorithmus´ festlegen, der sich an der zweckmäßigen Vergleichstherapie orientiert. Der verhandelte Preis soll dann rückwirkend ab dem Tag der Zulassung gelten.
Verordnung nur in Zentren
„Dass die Hersteller im ersten Jahr nach Marktzulassung den Preis frei festlegen können, ist und bleibt der Kardinalfehler des AMNOG“, meinte Richard. Mit dem Interimspreis könne man verhindern, dass die Hersteller die späteren Nachlässe bereits mit einpreisen.
Zudem fordert der AOK-Bundesverband, dass Arzneimittel, die in einem beschleunigten Zulassungsverfahren auf den Markt gekommen sind, den Patienten vorbehalten sein sollen, für die es keine Therapiealternativen gibt. Diese Arzneimittel sollten nur von besonders qualifizierten Ärzten in spezialisierten Behandlungszentren verordnet werden.
Größere Vorräte vorhalten
Litsch forderte darüber hinaus mehr Anstrengungen zur Vermeidung von Lieferengpässen im generischen Bereich. „Die Liefersicherheit im generischen Markt ist ausgezeichnet“, betonte er. Gleichwohl gebe es Hinweise auf Versorgungsprobleme insbesondere bei der Krebstherapie und der Gabe von Antibiotika im Krankenhaus. „Hier muss man sehr aufmerksam sein“, sagte Litsch.
Er forderte Maßnahmen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. „Um Lieferengpässen vorzubeugen, müssen Hersteller und Großhändler größere Mengen länger vorhalten als bisher“, forderte Litsch. Das ließe sich über den nationalen Gesetzgeber regeln.
Wirkstoffproduzenten offenlegen
„Auf europäischer Ebene brauchen wir dringend Lösungen, die die Kontrolle und die Koordination der Arzneimittel adressieren“, erklärte der AOK-Vorsitzende. „Wir haben keinen Überblick über die Bestände am Markt und auch nicht über die Lieferketten. Meldungen über Produktionsprobleme erfolgen oft zu spät, manchmal gar nicht.“
Deshalb braucht es Litsch zufolge auf europäischer Ebene ein einheitliches Frühwarnsystem. Die Hersteller müssen offenlegen, wo sie ihre Wirkstoffe produzieren lassen. Und wir müssen besser kontrollieren, dass die Produktionsbedingungen bei diesen Herstellern den europäischen Standards genügen.“
Litsch erklärte, dass die AOK-Gemeinschaft bereits Regelungen in die Rabattverträge aufgenommen habe, die sie gegen Produktions- und Lieferausfälle absichere. Dazu gehöre beispielsweise die Verpflichtung, Arzneimittelreserven für drei Monate anzulegen.
Künftig soll auf diesem Weg zudem sichergestellt werden, dass die Produktionsbedingungen weder den Beschäftigten noch dem Klima schaden. „Das wollen wir auch zu Bestandteilen unserer Rabattverträge machen“, erklärte Litsch. © fos/aerzteblatt.de

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