Politik
Screening auf Hepatitis B und C neuer Bestandteil des Gesundheits-Check-ups
Freitag, 20. November 2020
Berlin – Versicherte ab 35 Jahren haben künftig einmalig den Anspruch, sich auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C als Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung (Check-up) testen zu lassen. Das beschloss heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).
Damit sollen unentdeckte, weil zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen mit dem Hepatitis-B-Virus (HBV) oder Hepatitis-C-Virus (HCV) erkannt werden.
Eine unbehandelte chronische Hepatitis kann gravierende Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall wird die Leber so schwer geschädigt, dass eine Lebertransplantation nötig sein kann. Dieser schwere Verlauf kann durch die frühzeitige Gabe von antiviralen Medikamenten sehr wirksam verhindert werden.
Die Folgen einer unbehandelten chronischen Infektion mit Hepatitis B oder C seien „äußerst schwerwiegend“ und mit „viel Leid“ für betroffene Patienten verbunden, betonte Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung.
Gleichzeitig sei eine Infektion mit Hepatitis B oder C äußerst zuverlässig diagnostizier- und therapierbar. Es stünden wirksame Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Mit dem neu eingeführten Screening könne Hepatitis frühzeitig erkannt und behandelt werden. Bei den betroffenen Menschen könnten so schwerwiegende Leberschädigungen verhindert werden.
Gesetzlich Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle drei Jahre Anspruch auf einen Check-up (Gesundheitsuntersuchung). Übergangsweise können Versicherte über 35 den neu eingeführten Test auf Hepatitis B und C jedoch auch separat nachholen, wenn ihr letzter Check-up weniger als drei Jahre ab Inkrafttreten dieses Beschlusses zurückliegt.
In der Diskussion im Plenum des G-BA wurde auch darüber debattiert, ob das Screening nicht bereits für Patienten ab einem Alter von 18 Jahren eingeführt werden sollte. Besonders die Deutsche Aidshilfe hatte in der Expertenanhörung dies gefordert, berichtete die Patientenvertretung und votierte gegen den Beschluss, der von den anderen Mitgliedern einstimmig beschieden wurde.
Vertreter der Krankenkassen merkten an, dass in der Expertenanhörung das Alter von Patienten diskutiert wurde, aber keine Einheitlichkeit erreicht wurde. Ärzte könnten weiterhin jüngere Patienten testen lassen, falls sie möglichen Risikogruppen angehören.
Der Beschluss wird nun dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach verhandeln Ärzte und Krankenkassen im Bewertungsausschuss die Höhe der ärztlichen Vergütung. Sobald die Abrechnungsziffer feststeht, kann die Leistung in Anspruch genommen werden. © EB/bee/aerzteblatt.de

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