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Ausland

Intensivbetten in der Schweiz sind voll belegt

Mittwoch, 18. November 2020

/dpa

Basel – In der Schweiz werden die Intensivbetten knapp. Darauf hat die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) gestern in einer Stellungnahme hingewiesen. Dem­nach sind die 876 zertifizierten und anerkannten Intensivbetten, die in der Schweiz zur Behandlung Erwachsener zur Verfügung stehen, praktisch „vollständig belegt“.

Die SGI betont, eine Überlastung der Bettenkapazitäten sei bislang verhindert worden, weil vielerorts nicht dringende Eingriffe und Behandlungen verschoben worden seien. Auch habe eine Erhöhung der Bettenkapazitäten auf den Intensivstationen dafür gesorgt, dass die Intensivstationen aktuell nicht schweizweit überlastet seien.

Die schweizerischen Intensivstationen seien aber „an der Grenze ihrer ordentlichen Bettenka­pa­zitäten“, schreibt das SGI. Man tue das Möglichste, um den „im Vergleich zur ersten COVID-19-Welle erhöhten Zustrom“ an kritisch kranken Patienten bewältigen zu können.

Es sei „von allergrößter Wichtigkeit“, die COVID-19-Pandemie jetzt einzudämmen und nicht dringende Eingriffe und Behandlungen schweizweit zu verschieben, um Qualitäts­einbußen in der intensivmedizinischen Behandlung zu verhindern.

Wie das SGI weiter erklärt, ist es in der Schweiz derzeit nicht mehr möglich, alle Patien­ten wohnortnah zu behandeln. So seien in den vergangenen Tagen mehrere kritisch kran­ke Patienten aufgrund mangelnder intensivmedizinischer Ressourcen in andere Kantone oder sogar Sprachregionen verlegt worden.

Das sei für Patienten und Angehörige eine große Belastung. Allerdings seien nationale Verlegungen notwendig, um allen kritisch kranken Patienten in der Schweiz die bestmög­liche intensivmedizinische Behandlung zu ermöglichen.

Die Intensivmediziner appellieren in ihrer Stellungnahme auch an alle Menschen, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 besonders gefährdet sind, sich Gedanken zu machen, ob sie im Falle einer schweren Erkrankung lebensverlängernde Massnahmen erhalten möchten oder nicht. Dies sollten sie in einer Patientenverfügung festhalten.

Dadurch würden die eigenen Angehörigen, aber auch die Teams der Intensivstationen in der Entscheidungsfindung unterstützt, nach dem individuellen Patientenwillen zu behandeln, heißt es. © may/EB/aerzteblatt.de

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