Vermischtes
Verbraucherzentrale will Qualitätsberichte für die ambulante Versorgung
Montag, 23. November 2020
Berlin – Patienten sollen mehr Informationen über die Qualität der ambulanten medizinischen Behandlung erhalten können. Qualitätsberichte, wie sie derzeit Krankenhäuser erstellen, müssten auch von ambulanten Einrichtungen erbracht werden.
Dafür hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) ausgesprochen.
Demnach sollen Qualitätsdaten zur Versorgung leicht zugänglich, einfach verständlich und vergleichend für alle Versorgungsbereiche zur Verfügung gestellt werden. Gerade im Bereich der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung gäbe es hierfür bislang wenig Möglichkeiten für Patienten. Die Neuregelungen dürften jedoch keinesfalls Rückschritte der Qualitätsberichterstattung für den Krankenhausbereich mit sich bringen, so der Verband.
Erste Überlegungen in diese Richtung waren bereits in den Eckpunkten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für ein Digitalisierungsgesetz enthalten. So soll die KBV bestimmte Arztinformationen an das Nationale Gesundheitsportal liefern. Außerdem böten Abrechnungsdaten wichtige Qualitätsinformationen, die zu diesem Zweck herangezogen werden sollten, fordert der vzbv.
„Die Neuregelungen können einen Beitrag dazu leisten, das Gesundheitswesen und die Versorgung patientenorientierter zu gestalten und die Qualität und Transparenz in der Versorgung zu steigern“, heißt es in der Stellungnahme.
Darüber hinaus begrüßt der vzbv mehrere im Referentenentwurf zum GVWG enthaltene Einzelaspekte, unter anderem jene zu einer großen Reform der Notfallversorgung. Denn immer wieder komme es für Patienten zu „unnötigen Brüchen in der Versorgung und insbesondere im Bereich der Notfallversorgung zu einer ineffizienten Nutzung der knappen Ressourcen“, schreiben die Verbraucherschützer.
„Inseldenken und -handeln“ würde in einem immer komplexer werdenden Gesundheitssystem zu erheblichen Hürden führen. Sektorengrenzen würden koordinierte Versorgungsprozesse sowie Informationsaustausch und Kommunikation zwischen den medizinischen Professionen behindern, heißt es weiter.
Für die nächste Legislaturperiode sollte deshalb ein „nachvollziehbares Gesamtkonzept“ erstellt werden, „um eine sektorenübergreifende Versorgung für Patienten endlich Realität werden zu lassen“. © jff/aerzteblatt.de

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