Ausland
Schweden bringt lokale Besuchsverbote für Altersheime auf den Weg
Freitag, 20. November 2020
Stockholm – Schweden ebnet angesichts steigender Coronazahlen den Weg für die Wiedereinführung eines Verbots von Altersheimbesuchen. Die Regierung will die Gesundheitsbehörde Folkhälsomyndigheten mit der Möglichkeit ausstatten, auf lokaler Ebene ein Besuchsverbot für Altersheime auszusprechen. Das teilte Ministerpräsident Stefan Löfven gestern auf einer Pressekonferenz in Stockholm mit.
Es handele sich um eine sehr eingreifende und weitreichende Maßnahme, die deshalb nur dort eingeführt werden solle, wo sie wirklich gebraucht werde. Für die allerengsten Angehörigen der Heimbewohner solle es Ausnahmen geben.
Im Zuge der Coronakrise hatte die Regierung solche Besuche im ganzen Land monatelang untersagt – es war eine der striktesten der schwedischen Coronabeschränkungen gewesen. Dieses nationale Besuchsverbot war zum 1. Oktober nach fast einem halben Jahr von der Regierung aufgehoben worden.
Damals im Spätsommer hatte die Infektionslage in Schweden sehr gut ausgesehen. Seitdem hat sich die Situation in dem skandinavischen EU-Land jedoch wieder erheblich verschlechtert: Täglich kommen mehrere Tausend Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 hinzu. Die Zahl der täglichen Todesfälle in Verbindung mit COVID-19-Erkrankungen liegt seit längerem wieder im zweistelligen Bereich.
In den vergangenen 14 Tagen sind auf 100.000 Einwohner gerechnet rund 565 Neuinfektionen hinzugekommen, das ist auf die Bevölkerung gerechnet fast der doppelte Wert Deutschlands (311).
Schweden ist in der Coronakrise einen international beachteten Sonderweg mit weniger strengen Beschränkungen sowie mit Appellen an die Vernunft der Bürger gegangen. Schulen, Restaurants und Geschäfte waren durchweg offen geblieben, allerdings galten besagtes Verbot von Heimbesuchen sowie vereinzelte andere Beschränkungen.
Insgesamt liegen die Infektions- und Todeszahlen in Schweden seit Beginn der Pandemie auf die Bevölkerung gerechnet deutlich über denen im Rest Skandinaviens und auch über denen in Deutschland. © dpa/aerzteblatt.de

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